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Karlsruhe: Cannabislegalisierung: THC-Grenzwert entscheidet weiterhin über Strafverfahren

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Cannabislegalisierung: THC-Grenzwert entscheidet weiterhin über Strafverfahren

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    ILLUSTRATION - Eine Cannabis-Pflanze.
    ILLUSTRATION - Eine Cannabis-Pflanze. Foto: Matt Masin/Zuma Press/dpa

    Der BGH in Karlsruhe hält auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis am bisherigen strengen Orientierungswert für Strafen bei schweren Verstößen fest: Er blieb nun bei seiner bisherigen Auffassung und setzte den Grenzwert für die Menge des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) - also nicht für die Menge des Cannabis insgesamt - weiterhin auf 7,5 Gramm fest, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss eines Revisionsverfahrens vom 18. April hervorgeht.

    Das neue Cannabis-Gesetz hat einen Angeklagten, der rund 450 Kilogramm Marihuana eingeführt haben soll, vor einer Strafe bewahrt.
    Das neue Cannabis-Gesetz hat einen Angeklagten, der rund 450 Kilogramm Marihuana eingeführt haben soll, vor einer Strafe bewahrt. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

    Nach Cannabis-Legalisierung: Gericht sieht keine Änderung der Gefährlichkeitseinschätzung

    Die Gefährlichkeitseinschätzung habe sich insoweit nicht geändert, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Bundesregierung war zuvor davon ausgegangen, dass der bisherige Grenzwert überholt werden müsse. "Im Lichte der legalisierten Mengen wird man an der bisherigen Definition der nicht geringen Menge nicht mehr festhalten können und wird der Grenzwert deutlich höher liegen müssen als in der Vergangenheit", hatte sie noch in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf geschrieben.

    Was ist Legal?

    Mit dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene zum Eigenkonsum mit zahlreichen Vorgaben und Regeln legal geworden. Wer 18 Jahre und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm mit sich führen. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten.

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