"Jetzt ist unsere Windenergieplanung endlich in trockenen Tüchern", freute sich RVMO-Direktor Gerd Hager. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte in der vergangenen Woche mit seinem Beschluss die Standortplanung der Karlsruher Regionalplaner für Windkraftanlagen. Die Leipziger Richter wiesen die Beschwerde eines Wiesbadener Windkraftunternehmens zurück. Die Betreiberfirma, die an der "Teufelsmühle" bei Loffenau im Landkreis Rastatt einen Windpark bauen wollte, hatte bemängelt, dass im Teilregionalplan "Wind" des RVMO zu wenige Gebiete für Windparks vorgesehen seien. Nach dem höchstrichterlichen Urteil des BVG steht nun fest: Auch an der "Teufelsmühle" wird es keine Windkraftanlage geben.
Windkraft-Regionalplanung in "Schwarz-Weiß"
"Nun haben Investoren, insbesondere aber unsere Kommunen und Bürger rechtliche Sicherheit, wo sie in der Region größere Windkraftanlagen errichten können", erklärt Hager, der als promovierter Jurist in dem Rechtsstreit mit dem Investor selbst die Prozessvertretung des RVMO übernommen hatte. Der nun unanfechtbare Teilregionalplan "Wind" sieht für die Region Mittlerer Oberrhein insgesamt vier Standorte vor: den Armenberg bei Östringen, den Kleisenberg in Kraichtal, die Hohe Wanne in Loffenau sowie den Urberg in Baden-Baden. Zu den drei bestehenden Anlagen auf Karlsruher Gemarkung kommen in der Region Mittlerer Oberrhein also maximal 18 weitere Windräder hinzu - vorausgesetzt, es finden sich Investoren.
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Nur an den vier ausgewiesenen Standorten dürfen, so der RVMO, in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitplanung größere Windkraftanlagen errichtet werden. Die restliche Fläche der Region ist dagegen für solche Anlagen tabu. Endgültig. Denn in Baden-Württemberg gilt - gemäß einem Beschluss der Landesregierung - für Windkraftanlagen ab einer Nabenhöhe von 50 Metern das so genannte "Schwarz-Weiß-Prinzip": Danach dürfen nur dort Windparks entstehen, wo sie vom Regionalplan als Vorranggebiete ausgewiesen sind.
RVMO: "Pionierleistung" in Sachen Landschaftsschutz
"Somit bleiben in der Region Mittlerer Oberrhein nur 0,1 Prozent der Fläche für die Windkraftnutzung übrig, und auf 99,9 Prozent der Fläche sind Windkraftanlagen ausdrücklich ausgeschlossen", sagte der Projektleiter für den nun verhinderten Windpark an der "Teufelsmühle" gegenüber den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN). Eine substanzielle Nutzung der Windkraft sei so nicht möglich. Zeitweise sahen die Planungen des Regionalverbands deutlich mehr Standorte für Windkraftanlagen vor. Widerstand aus der Bevölkerung und seitens der kommunalen Entscheidungsgremien führte jedoch schließlich dazu, dass die Anzahl der Vorranggebiete für größere Windkraftanlagen von ursprünglich 19 auf zwischenzeitlich sieben und schließlich auf nur noch vier zusammengestrichen wurde. Im April 2004 besiegelte der Regionalverband sein knapp bemessenes Standortkonzept.
Hager sieht im Leipziger Urteil die Qualität der Arbeit seines Planungsteams voll und ganz bestätigt. "Wir haben damit eine Pionierleistung in und für Baden-Württemberg erbracht, mit einer eigenen Methodik und regionsspezifischen Kriterien", so der Verbandsdirektor. Dabei habe der Landschaftsschutz eine zentrale Rolle gespielt. In diesem Zusammenhang sei auch erstmals die bundesweite Debatte über den Schutz von großen, unzerschnittenen Räumen entstanden.