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Weingarten: Suchaktion beendet: 18-Jähriger hat Badeunfall in Weingarten vorgetäuscht

Weingarten

Suchaktion beendet: 18-Jähriger hat Badeunfall in Weingarten vorgetäuscht

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Stephan Jansen/Archiv

    Am Mittwochnachmittag gegen 15.30 Uhr fand ein Mitglied der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) am Baggersee Weingarten, im Bereich des Tores zur DLRG-Station, herrenlose Bekleidung, ein Badehandtuch, ein Paar Schuhe sowie einen Schlüsselbund. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.

    Polizei sucht Zeugen

    Nachdem die Kleidung gefunden wurde (siehe Bilder), wurden die anderen Badegäste zu dem Vorfall befragt. Zwei Mädchen gaben an, gesehen zu haben, wie ein nur in Badehose bekleideter Mann diese Gegenstände dort ablegte. Aufgrund dieser Umstände wurde die Polizei hinzugezogen und eine großangelegte Suchaktion eingeleitet. Bereits vor gut einer Woche verlor ein 28-Jähriger Schwimmer in dem See sein Leben.

    Mit 35 Mann und sechs Tauchern des DLRG und unter dem Einsatz eines Polizeihubschraubers wurde der Baggersee in der Folge bis in die Nacht ergebnislos abgesucht. Eine entsprechende Vermisstenanzeige liegt bisher nicht vor, so die Polizei.

    Die inzwischen eingeschaltete Kriminalpolizei ist bei ihren Ermittlungen auf weitere Hinweise angewiesen. Klärende Hinweise erhofft sie sich durch die Veröffentlichung der beigefügten Bilder, der am Ufer abgelegten Gegenstände.

    Aktualisierung 17.30 Uhr:

    Nachdem sich am Donnerstagmittag ein 18- Jähriger bei der Kriminalpolizei gemeldet hatte, wurde die Suchaktion nach einem nicht auszuschließenden Badeunfall umgehend beendet. Das teilt die Polizei Karlsruhe am Donnerstagnachmittag mit. Der junge Mann räumte gegenüber den Beamten ein, die Kleidungsstücke am See selbst abgelegt zu haben, um so eine Suchaktion auszulösen.

    Wie bereits berichtet, war ein DLRG-Angehöriger am Mittwoch gegen 15.30Uhr auf die herrenlosen Kleidungsstücke am Weingartener Baggersee gestoßen, woraufhin umfangreiche Suchmaßnahmen eingeleitet worden waren. Der 18-Jährige wird sich nun strafrechtlich verantworten müssen. Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit dem jungen Mann die Kosten für den Sucheinsatz auferlegt werden können.

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