202.834 Asylanträge wurden 2014 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Die Behörde rechnet mit 300.000 Asylanträgen für das kommende Jahr. Doch nicht jeder Asylantrag wird auch genehmigt. So kann die Behörde beispielsweise an der Glaubwürdigkeit des Asylbewerbers zweifeln oder die politische Situation im Herkunftsland als sicher einstufen. Wenn ein Asylbewerber gegen die Entscheidung des Bundesamtes klagt, landet der Fall vor dem Verwaltungsgericht - so auch in Karlsruhe. Dieses ist für den gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe zuständig.
Mehr Verfahren, weniger Erledigungen
Dort stieg im vergangenen Jahr die Zahl der Gesamteingänge erneut an. Waren es 2013 noch 3.877 Eingänge, lag ihre Zahl im Folgejahr bereits bei 4.261 Verfahren. Das entspricht einer Steigerung von fast zehn Prozent, wie Hans Strauß, der Präsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, bei der Jahreskonferenz am Montag erklärte.
Asylverfahren haben dabei einen wesentlichen Anteil an der Entwicklung: 1.827 Verfahrenseingänge verzeichnete das Verwaltungsgericht, was einem Zuwachs von immerhin rund 21 Prozent (2013: 1.521) entspricht. Überrascht waren die Karlsruher Richter über diese Entwicklung nicht, im Gegenteil: Nachdem die Flüchtlingszahlen bundesweit bereits im Jahre 2013 erheblich angestiegen waren, hatte man eine Steigerung im Bereich Asylverfahren durchaus erwartet. Gleichzeitig habe man im im Asylbereich weniger Verfahren erledigen können. 2014 lag die Zahl der Erledigungen bei 1.574 - das sind 127 Fälle weniger als noch im Jahr zuvor.
"Eine Ursache für diesen Rückgang könnte darin liegen, dass 2014 noch ältere Asyl-Haupsacheverfahren bearbeitet werden mussten", schildert Strauß. Die Bearbeitung dieser Verfahren gestalte sich zeit- und arbeitsintensiver als die kurzfristig zu erledigenden Eilverfahren. Einen weiteren Grund sieht man beim Verwaltungsgericht zudem in krankheitsbedingen Ausfällen im Richterbereich. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Verfahrensdauer gehabt: 10,4 Monate benötigte das Verwaltungsgericht durchschnittlich bei asylrechtlichen Klageverfahren (2013: 8,6 Monate) und beim Asyl-Eilverfahren 2,0 Monate (2013: 1,5 Monate).
Herkunftsland entscheidet über Erfolgsaussichten
Im vergangenen Jahr erhoben dabei vor allem Menschen aus Serbien, Mazedonien, Gambia, dem Kosovo und Pakistan Asylklage. Die Erfolgschancen sind hier nicht sonderlich hoch: Von den insgesamt 419 Asylklagen, die durch ein Urteil entschieden werden mussten, endeten gerade einmal 129 Verfahren zugunsten des Asylbewerbers. Das entspricht einer Erfolgsquote von etwa 31 Prozent.
Bei den Eilverfahren stehen die Chancen sogar noch schlechter: 607 Eilverfahren verzeichnete das Verwaltungsgericht 2014 - gerade einmal in 68 Fällen wurde der Klage ganz oder teilweise stattgegeben. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind laut Strauß immer abhängig vom Herkunftsland des Antragstellers. "Bei Flüchtlingen aus Syrien oder dem Irak wird der Flüchtlingsstatus meist anerkannt", erklärt der Präsident des Verwaltungsgerichts.
Ganz anders sieht es bei Antragsstellern aus dem Kosovo aus. Seit Mitte Februar gilt für sie in mehreren Bundesländern ein konzentriertes Verfahren: Auf diese Weise soll über alle Anträge innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Asylantrags entschieden werden. In den meisten Fällen würden diese allerdings abgelehnt. "Oft werden die Menschen im Kosovo von Schleppern mit falschen Versprechungen verführt", so der Gerichts-Präsident, "vor Ort wird dann aber klar, dass sie meist gar kein Asylrecht haben - dann haben sie allerdings schon Hab und Gut verkauft." Die Zahl der Asylbewerber vom Balkan ist in Baden-Württemberg inzwischen wieder rückläufig.
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