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Karlsruhe: Streit um Meiler-Laufzeit

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Streit um Meiler-Laufzeit

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    Am 21. Dezember des vergangenen Jahres beantragte die EnKK beim BMU die Übertragung von 46,9 Terawattstunden (TWh) Resttrom vom GKN II auf den älteren Meiler GKN I. Laut der EnBW würde sich mit der Übertragung dieser Reststrommenge die Betriebszeit von GKN I rechnerisch um acht Jahre verlängern; für das GKN II hingegen würde sich durch die Abgabe der besagten Reststrommenge die Betriebszeit um circa fünf Jahre verkürzen. "Beide Kraftwerksblöcke könnten damit bis zum Jahr 2017 laufen", heißt es seitens der EnBW.

    Übertragung von neu auf alt als absolute Ausnahme

    "Statt unseren Antrag zügig und sachgerecht zu entscheiden, flüchtet sich das BMU offenbar in gesetzlich nicht vorgesehene Erwägungen und will einen Sicherheitsvergleich zwischen GKN I und GKN II vornehmen", kommentiert Dr. Hans-Josef Zimmer, Vorsitzender der Geschäftsführung der EnKK, das Vorgehen des BMU in Hinsicht auf den eingenreichten Antrag. Dem Atomgesetz sei ein solcher Sicherheitsvergleich jedoch fremd und es kenne keine sicherheitstechnische Unterscheidung rechtmäßig betriebener Kernkraftwerke, stellte Zimmer, ganz im Sinne von EnBW-Chef Utz Claassen, heraus. Dieser begründete seine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit eben jenem Verweis auf einen nicht vorgesehenen Sicherheitsvergleich zweier Anlagen.

    Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag und energiepolitische Sprecher Franz Untersteller merkte dazu an, dass Claassen einen Sicherheitsvergleich offensichtlich "wie der Teufel das Weihwasser" scheue. "Das Atomgesetz sieht aus gutem Grund eine Strommengenübertragung von alten auf neue Anlagen vor; die Übertragung von neu auf alt ist nur als absolute Ausnahme gedacht", stellte Untersteller heraus. Er verwies dabei auch auf die absolute Priorität des Sicherheitsaspektes in dieser Sache: Das GKN I sei für den Absturz eins größeren Flugzeuges nicht ausgelegt. Vor dem Hintergrund der Ereignisse vom 11. September 2001 müssten die alten Anlagen "so bald wie möglich abgeschaltet werden, statt ihre Laufzeit auch noch zu verlängern", forderte daher Untersteller.

    Gabriel: "Kein Anspruch auf Sicherheitshudelei"

    Bundesumweltminister Sigmar Gabiel (SPD) stellte in dieser Sache klar: "Wenn das Unternehmen meint, es hätte einen Rechtsanspruch auf Sicherheitshudelei, dann irrt es." Auch die Landtags-SPD in Stuttgart zeigte kein Verständnis für die Klage. Zunächst habe der Konzern den Konsens zum Atomausstieg unterschrieben und mitgetragen. "Jetzt aber lässt er kein Mittel aus, um ihn gemeinsam mit den anderen Kernkraftbetreibern und einigen CDU-Landesregierungen sturmreif zu schießen", sagte der SPD-Abgeordnete Wolfgang Stehmer.

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