Zwar heiße es in der Prüfungsordnung, dass die Prüfung bis zum 17. Juni "abgenommen" wird, dies bedeute jedoch, "dass die Anmeldung zu der Prüfung eine angemessene Zeit vor dem 17. Juni 2007 erfolgen muss, damit dieser letzte Prüfungstermin einhaltbar ist", so Professor Dr. Karl Schweizerhof, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für Regionalwissenschaft und Regionalplanung, in einem Schreiben an León. Diese Zeit sei notwendig, damit die Lizentiatenarbeit erstellt und begutachtet werden könne und damit die mündliche Prüfung abgehalten werden könne, schreibt Schweizerhof weiter. Darauf sei seit dem 14. April 2005 durch öffentlichen Aushang hingewiesen worden.
Diese Frist hatten die beiden nicht eingehalten. Allerdings sehen sie ihre Auslegung der etwas schwammigen Formulierung in der Prüfungsordnung durch zwei Gerichtsurteile bestätigt. Deshalb legten die Studenten Widerspruch im Rektorat ein und wandten sich ans Wissenschaftsministerium. Das Rektorat kündigte an, dass man den Widerspruch zurückweisen werde. In der Pressestelle der Universität heißt es dazu, es gebe keine Möglichkeit, den Studenten zu helfen. Die Prüfungsordung sei verpflichtend. Ausnahmen dürfe man keine machen. Das Ministerium schließt sich der Rechtsauffassung der Universität an.
León und González befürchten nun ein jahrelanges Prüfungsverfahren. Deswegen haben die Studenten jetzt den Petitionsausschuss des Landtags um Hilfe gebeten. Ob sie damit Erfolg haben, bleibt abzuwarten.