Von Kolb stammt das Zitat, welches bei der Stadt auf wenig Gegenliebe stieß. "Die Fächerstadt ist um eine Mehrfaches der ausgewiesenen Beträge - im Jahr 2001 waren es pro Kopf 1.008 Euro - verschuldet", hieß es im Artikel von Jehle. Für die Stadtverwaltung ist diese Aussage eine "unwahre Tatsachenbehauptung" und verklagte den Finanzexperten. Dieser lehnte am 13. Mai bei einem ersten Gütetermin einen Vergleich ab. Deshalb wird nun am Freitag vor dem Landgericht Karlsruhe ein Urteil gesprochen.
Der Vorsitzende Richter hatte bei dem Gütetermin ein dreistufiges Prüfverfahren angekündigt, mit dem die Klage behandelt werden müsse. Zunächst wurde geprüft, ob eine grundsätzliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorlag. Dies könnte, so der Richter, in diesem Fall gegeben sein. Außerdem musste festgestellt werden, ob eine objektiv unwahr aufgestellte Behauptung von Kolb vorliegt. Für das Gericht könnten aber im vorliegenden Fall verschiedene Auslegungsmöglichkeiten möglich sein. Zum Abschluss prüfte der Richter, ob sich das Zitat auch wirklich auf den Haushalt der Stadt bezog. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dann bei der Urteilsverkündung bekannt gegeben.
Keine außergerichtlich Einigung möglich
Der Vorsitzenden Richter bedauerte schon am 13. Mai, dass sich die beiden Parteien nicht außergerichtlich einigen konnten. Er betonte, dass "hier auf Staatskosten gestritten werde". Der Beklagte Kolb hat Prozesskostenhilfe zugestanden bekommen. Die Stadt bedient sich aus der eigenen Kasse. Für Kolb aber kein Grund eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ein Justiziar der Stadt vermerkte, dass sich beide Seiten einigen sollten und nicht "immer wieder die gleiche Botschaft" verbreitet wird, dass die Stadt nicht alle Schulden ausweise. Der Anwalt der Stadt will dagegen, dass die Sache "ein für allemal geklärt wird".
Die Stadt will mit Kolb einen ähnlichen Vergleich abschließen wie mit Jehle und dem Röser-Verlag. Das sind andere Worte als im März während des ersten Prozesses. Dort hat der Anwalt der Stadt noch gedroht, "den Kolb werde man sich ganz anders zur Brust nehmen." Kolbs Anwalt forderte die Stadt auf die Klage fallen so lassen. Dies scheint aber in weiter Ferne zu liegen. Deshalb zeigte sich der Richter auch enttäuscht: "Wenn man sich unbedingt streitig auseinandersetzen will, sieht man sich eventuell vor dem Oberlandesgericht wieder. Wenn ihnen das Spaß macht, zumal wenn auf Staatskosten gestritten wird."