Bei dem Störfall ist radioaktives Wasser in den Neckar ausgetreten. Für Umweltminister Mappus ist dies nicht akzeptabel, obwohl keine Gefahr für die Bevölkerung und für die Umwelt bestanden hatte. Er wirft der EnBW in dieser Sache vor allem Verschleierung vor, denn diese habe "ungeplant, unbewusst, unerkannt und unkontrolliert" gehandelt. Die EnBW weißt diese Vorwürfe von sich. Das Unternehmen hat nach eigener Aussage den Vorfall untersucht und am 18. August das Ministerium informiert.
Damit habe sich die EnBW genau an die Regeln gehalten. Die Einstufung des Störfalls als meldepflichtiges Ereignis seitens des Ministeriums sei aber dann erst am 27. August erfolgt. Das ist für das Energieunternehmen eine "terminologische Spiegelfechterei". Das Umweltministerium sei frühzeitig informiert worden, sah sich aber erst spät formal-meldetechnisch bedient und hat selbst erst zehn Tage danach eine Einstufung vorgenommen. Deshalb ist für die EnBW kein rechtswidriges Verhalten oder ein Verfahrensfehler erkennbar.
Bußgeld von bis zu 50.000 Euro droht
Wegen Störfälle im AKW Philippsburg wurden schärfere Kontrollen beschlossen (Foto: ka-news) |
Mappus forderte das Unternehmen auf, in Zukunft sofort Proben zu entnehmen, sobald radioaktives Wasser in die Flüsse abgegeben wird. Der Minister erinnerte daran, dass das Ministerium schon vor einiger Zeit alle Reaktorbetreiber Baden-Württembergs dazu aufgefordert hat, genaue Prüf- und Sicherheitsmaßnahmen in ihren Atomkraftwerken vorzunehmen. Damit sollen die Konsequenzen aus zwei Zwischenfällen im Kernkraftwerk Philippsburg, bei denen im September 2002 und im April dieses Jahres Radioaktivität in den Rhein gelangten, gezogen werden.
Als Befürworter der Kernenergie hat für Mappus die Sicherheit oberste Priorität. Deshalb wurde auch das Verfahren gegen die EnBW eingeleitet. Damit wurde auch Neuland betreten, denn bis heute wurde noch kein Verfahren gegen ein Energieunternehmen eingeleitet. Im schlimmsten Fall könnte der EnBW aber ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.