Er bedrohte und belästigte die Frau per Telefon immer wieder. Sogar von Anrufen bei der Arbeitsstelle seiner ehemaligen Freundin schreckte der Mann nicht zurück und störte dadurch den Arbeitsablauf erheblich. Das Opfer erlitt durch die Nachstellungen starke gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen und Nervenzusammenbrüche. Letztlich wurden 23 Fälle beim Polizeirevier Rastatt und noch einige bei einer anderen Dienststelle im Raum Karlsruhe aktenkundig.
Rechtsnovellierung zeigt Wirkung
Bereits zum dritten Mal seit Einführung des neuen Tatbestandes der "Nachstellung" in das Strafgesetzbuch befindet sich ein "Stalker" im Bezirk der Staatsanwaltschaft Baden-Baden und Polizeidirektion Rastatt/Baden-Baden in Untersuchungshaft. Diese neue Rechtsvorschrift trat Ende März 2007 in Kraft (ka-news berichtete).
Um den unter starkem psychischen Druck stehenden Opfern eine professionelle Hilfe anbieten zu können, wurden bei der Polizei Sachbearbeiter für "Häusliche Gewalt/Stalking" installiert. Bei jedem Polizeirevier vor Ort befinden sich ausgebildete Ansprechpartner, an die sich Geschädigte vertrauensvoll wenden können. Dort kann man um Rat bitten und die rechtlichen Möglichkeiten erfragen. Laut Polizei und Staatsanwaltschaft zeigt die bisherige Erfahrung, dass meist nur durch restriktive Maßnahmen und eine konsequente Strafverfolgung Abhilfe zum Wohle der Stalking-Opfer erreicht werden kann.