Nächtliche Ausgangsbeschränkungen sollen nach dem Willen der Landesregierung möglichst ohne Unterbrechung weitergehen - zumindest in Regionen mit hohen Corona-Zahlen. Bevor sie in Kraft treten können, müssen die betroffenen Kommunen jedoch eine Allgemeinverfügung erlassen. Wie schnell das jeweils geht, ist noch offen.
Das Gesundheitsministerium hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr zu erlassen. Ein entsprechender Erlass ging am späten Mittwochabend an die Kommunen.
Überschrittener 50er Wert und "diffuses Infektionsgeschehen"
Eigentlich sollten die neuen Regeln von Donnerstag an gelten - denn mit diesem Tag lief die landesweite Regelung nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aus. Die Landesregierung wollte über Fastnacht keine Lücke bei den Ausgangsbeschränkungen aufkommen lassen.
Bevor die Ausgangsbeschränkungen erlassen werden können, müssen noch zwei weitere Voraussetzungen neben der 50er-Inzidenz erfüllt sein: Das Gesundheitsamt muss "eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus" erkennen. Zudem muss ein "diffuses Infektionsgeschehen" feststellbar sein.

Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektionen nicht einem bestimmten Ort zugeordnet werden kann - beispielsweise einem Pflegeheim. Die neuen Ausgangssperren sollen wieder aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage in Folge unter 50 liegt.
Landkreis wieder unter Ausgangssperre
"Dies alles trifft im Landkreis Karlsruhe momentan leider noch zu", gab das Landratsamt Karlsruhe am Donnerstagnachmittag in einer Pressemitteilung bekannt. Denn: Mit einer Inzidenz von 67 liegt der Landkreis noch deutlich darüber.
Des Weiteren sei die Quelle jeder vierten Infektion immer noch unbekannt und die Zahl der nachgewiesenen Mutationen inzwischen auf 100 Fälle angestiegen, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
"Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert", so Landrat Christoph Schnaudigel. Für den Stadtkreis Karlsruhe gibt es keine Ausgangssperren.

Die neue Ausgangssperre wird bereits am 12. Februar beginnen und bis 7. März gelten. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet. Die Sperr-Zeit wird aber verkürzt und gilt nun von 21 Uhr (statt bisher 20 Uhr) bis 5 Uhr des Folgetags.

„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern lediglich klargemacht, dass die bisherige landesweite Regelung angesichts der regional unterschiedlichen Infektionslage nicht angemessen ist“, betonte der Landrat.
Aber: "Sollte dieses Ziel erreicht sein und die 50er-Inzidenz drei Tage in Folge unterschritten werden, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben."