Die Stadtwerke wurden von zahlreichen Kunden über die Vorkommnisse informiert. Am Besten sollte man solche Verträge nicht spontan unterschreiben, sondern sich allenfalls ein Vertragsmuster aushändigen lassen, das man in Ruhe prüfen und vergleichen kann.
Die Stadtwerke selbst verkaufen keine Stromverträge an der Haustür oder am Telefon. Diejenigen, die unabsichtlich einen Vertrag unterzeichnet haben, können Haustürgeschäfte binnen 14 Tagen schriftlich widerrufen. Aus Nachweisgründen ist es sinnvoll, den Widerruf per Einschreiben-Einwurf zu versenden.