Sind Hochhäuser sinnvoll und wenn ja: Wo könnten Hochpunkte gesamtstädtische Vorteile bieten? Welche Kriterien bedarf es, damit Hochhäuser zu Karlsruhe passen? Mit diesen Fragen soll sich nun ein Expertengremium, unter anderem mit städtischen Fachleuten und externen Sachverständigern, beschäftigen. Damit will die Stadt "das Verdichtungspotenzial für die Innenentwicklung konkretisieren und das Bauen in die Höhe planerisch steuern", heißt es am Donnerstag in einer Pressemeldung.
In einer nichtöffentlicher Sitzung sprach sich der Planungsausschuss am Mittwoch unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Obert einstimmig für einen gesamtstädtischen Blick auf die verschiedenen Aspekte einer vertikalen Innenentwicklung aus. Hierzu wird die Verwaltung eine Planungsgemeinschaft beauftragen, welche das strategische Grundsatzpapier erarbeiten soll. Auch die Öffentlichkeit soll in diesen Prozess eingebunden werden. Erste Ergebnisse zu Analyse und Konzeptplan werden dann in einem öffentlichen Workshop im Sommer dieses Jahres vorgestellt.
Flächen für eine höhere städtebauliche Ausnutzung aufzeigen
Das Konzept zur Stadt-Silhouette soll schon vorhandene Leitbilder und Entwicklungskonzepte unterfüttern. Denn Klimaanpassungsplan, Verkehrsentwicklungsplan, Dichtekonzept und nicht zuletzt das historische Erbe der Fächerstadt legen nahe, sich in einem umfassenden Prozess mit den Aspekten einer höheren städtebaulichen Ausnutzung und Verträglichkeit auseinanderzusetzen. So enthält etwa das Räumliche Leitbild den Auftrag, ein Hochhauskonzept "zur Inszenierung der Stadteingänge" zu erarbeiten.
Die Studie soll Potenzialflächen für eine höhere städtebauliche Ausnutzung durch Aufstockung, höhere Gebäude oder Hochhäuser aufzeigen. Dabei gelte es, den Hochhausbegriff - laut baurechtlicher Definition Gebäude ab 22 Meter - für verschiedene Standorte zu präzisieren.
Das Konzept soll aber auch Tabubereiche definieren. Unter anderem durch das Herunterbrechen auf Teilräume sollen wesentliche klimatische, soziale, freiraumplanerische und wirtschaftliche sowie verkehrliche Aspekte und deren Zusammenwirken veranschaulicht werden. Für die Entwicklung des strategischen Planwerks ist ein Zeitraum von rund eineinhalb Jahren vorgesehen. Der Höhenentwicklungsplan wird vom Gemeinderat als Rahmenplan beschlossen und ist dann Zielvorgabe für alle folgenden Bebauungspläne.
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