Die Stadt reagierte mit ihrem Verbot Anfang Juli auf zahlreiche Beschwerden von Anwohnern und Geschäftsleuten, die sich von Punkern am Kronenplatz gestört fühlten. In der Beschlussbegründung heißt es, das Aufenthaltsverbot sei zur Bekämpfung von Störungen der öffentlichen Sicherheit ungeeignet, überflüssig und nicht im nötigen Maß auf den Einzelfall bezogen. Es betreffe präventiv auch Personen, die, wie der Antragsteller, zwar die "äußeren Merkmale" eines Punks erfüllten und sich der Szene auch zugehörig fühlten, die aber bisher nicht in der beschriebenen Art und Weise als Störer aufgefallen seien. Im Falle des Antragstellers komme hinzu, dass er als Student der Universität Karlsruhe darauf angewiesen sei, an der Haltestelle Kronenplatz/Universität auszusteigen. Auch die in der Verfügung genannte Möglichkeit, bei der Stadt für jeden Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, sei nicht praktikabel und unzumutbar.
Eine weitere Begründung, weshalb die Verfügung der Stadt zurückgewiesen wurde, sei, dass die Stadt die Missstände nicht ausreichend habe aufzeigen können. Denn nach Angaben der Polizei habe es zwar Beschwerden über Ruhestörungen durch Punker gegeben, doch bei regelmäßigen Kontrollen sei nur sehr vereinzelt Grund zur Beanstandung gewesen. Außerdem wies die Kammer darauf hin, dass es noch nicht als Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gelte, wenn sich Personen allein deshalb in Grünanlagen oder auf Plätzen aufhielten, um dort Alkohol zu trinken. Somit stünde das Verbot in keinem Verhältnis mit der tatsächlichen Situation.
Einzelaktionen der Polizei bleiben wirkungslos
Dieter Behnle, Leiter des Amtes für Bürgerservice und Sicherheit, sieht dies ganz anders. "Wir haben immer wieder in Einzelaktionen mit der Polizei versucht, der Situation auf dem Kronenplatz Herr zu werden, aber es ist aussichtslos. Leider sieht das Gericht das anders. Jetzt müssen wir einfach besser dokumentieren, um zu untermauern, dass es sich hier tatsächlich um Störungen handelt." Außerdem will die Stadt nun von sich aus das Gericht anrufen, um sich bestätigen zu lassen, dass sie in dieser Angelegenheit im Recht ist. "Wir werden in die Beschwerde gehen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht", so Behnle, der sich übrigens über die Art und Weise, in der über den Beschluss berichtet wurde, äußert verärgert zeigte. "Es ist reißerisch und unseriös, wenn die Pressestelle des Gerichts eine Pressemitteilung mit der Überschrift 'Aufenthaltsverbot für Punks am Kronenplatz ist rechtswidrig' herausgibt. Und die meisten Medien haben das unbesehen übernommen. Dabei stimmt es so ganz einfach nicht und ist so nicht in Ordnung", empört sich der Amtsleiter.
Eines müsse aber klar sein, bei der Stadt habe man nichts gegen "die Punks" an sich, so Behnle. "Wir leben in einer Bundesrepublik, und es ist die Entscheidung jedes Einzelnen, wie er sich kleidet und wie er leben möchte. Punker sehen sich nun einmal als Autonome, das akzeptieren wir." Die Stadt gehe lediglich dagegen vor, dass das Verhalten dieser Gruppen immer aggressiver werde und somit zu einer Störung der Anwohner führe. "Es gibt Dinge, die muss man einfach ertragen. Aber früher war das Zusammenleben weitaus friedlicher", so Behnle, "heute sind die Schranken zur Störung überschritten."
Annehmbaren Konsens für alle Beteiligten erarbeiten
Auch, dass das Problem nicht alleine durch verstärkten Druck durch die Polizei zu lösen sei, sei klar. "Jetzt gilt es, sich zu überlegen, wie man zu einem für alle Beteiligten annehmbaren Konsens kommen kann", meint Behnle. Zwar arbeiten schon seit einiger Zeit sogenannte Streetworker mit den Punks, doch diese Maßnahme scheint aus Sicht der Anwohner und auch der Stadt nicht auszureichen.
Wann über diese Angelegenheit endgültig entschieden wird, steht noch nicht fest. Allerdings wird jede weitere Entscheidung vom Regierungspräsidium gefällt werden müssen, da es sich dabei um eine Behördenentscheidung handelt.