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Karlsruhe: Spießrutenlauf auf dem Amt

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Spießrutenlauf auf dem Amt

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    Ehe die Agentur für Arbeit Sozialleistungen gewährt, mit deren Hilfe sich die Jugendliche selbstständig machen können, fordert das Amt sowohl Einblick in die Vermögenslage der Eltern als auch eine Erklärung, die mit schwerwiegenden Gründen für einen Auszug von Zuhause sprechen sollen.

    Vater klagt an: "Ich will doch sehen, wie mein Sohn aufwächst"

    Das "Einkommen der Eltern heranzuziehen ist rechtswidrig", so die Badische Diakonie, zu der mehr als 30 Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerenberatungsstellen gehören. "Einerseits will der Staat Familiengründungen fördern, andererseits zwingt er junge Familien dazu, für ihr Recht zu streiten. Das ist für die jungen Leute ein unmöglicher Spießrutenlauf", so Ingrid Reutemann von der Diakonie Baden. Die jungen Schwangeren werden gezwungen, die eigene Herkunftsfamilie möglichst negativ darzustellen, um einen Auszugsgrund geltend machen zu können.

    Ein Fall, an dem das "Armutszeugnis" des Hartz IV-Änderungsgesetzes deutlich wird, zeigt der Fall der 22-jährigen Anabell. Nachdem die Diakonie der jungen Mutter einen Auszug von zu Hause und staatliche finanzielle Hilfe zugesichert hatte, winkte die Agentur für Arbeit zunächst einmal ab und forderte von ihr eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse. Daraufhin wurde Anabell wegen der Wohnung zum Landratsamt geschickt. Um dem eigenen Familienglück einen Schritt näher zu kommen, musste die junge Mutter gegenüber dem Landratsamt begründen, warum sie mit dem Vater ihres Kindes zusammenziehen wolle. Nur wenn die elterliche Wohnung untragbar wäre oder Anabell "zu Hause geschlagen" werde, sei das ein Grund auszuziehen.

    Die 22-jährige Anabell ist am Boden zerstört. Hartz IV lässt ihren größten Wunsch, nach ihrer Ausbildung mit ihrem Freund, dem 23-jährigen Mirko, zusammenzuziehen, platzen. Mirko kann die Entscheidung der Ämter nicht nachvollziehen: "Ich will doch sehen, wie mein Sohn aufwächst. Stattdessen hat mir die Arbeitsagentur gesagt, ich könne doch bei meinem Vater in Württemberg wohnen. Anabell soll mit dem Kleinen bei ihre Mutter in Baden wohnen." Forderung der Diakonie Baden ist es nun, im Hartz IV-Änderungsgesetz festzuschreiben, dass Familiengründung sehr wohl ein Auszugsgrund für junge Mütter sein kann.

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