Für diese Zeitspanne hat das Ordnungs- und Bürgeramt über eine Allgemeinverfügung die Außenbewirtung verlängert. Betreiber und Gäste hatten die übliche Sperrzeit ab 24 Uhr (Freitag und Samstag) als ungenügend bewertet.
Um jedoch auch dem Interesse der Anwohner nachzukommen, die auf eine möglichst ungestörte Nachtruhe Wert legen, wurde die Verkürzung der Sperrfrist auf den Monat August sowie die Nächte von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag beschränkt. Die vollständige Begründung kann während der Dienstzeiten beim Ordnungs- und Bürgeramt, Kaiserallee 8, 76133 Karlsruhe (Zimmer 203), eingesehen werden.
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