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Karlsruhe: Spaß oder Straftat? Karlsruher Polizei warnt vor Sexting im Chat

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Spaß oder Straftat? Karlsruher Polizei warnt vor Sexting im Chat

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Julian Stratenschulte

    Jeder vierte Jugendliche in Deutschland hat Kenntnis vom Versand intimer Fotos im Freundes- oder Bekanntenkreis. Das brachte die JIM-Studie 2015 (Jugend, Information und (Multi-)Media) des Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest hervor, eine repräsentative Befragung von Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren. 

    "Meist geschieht der Versand von erotischen oder aufreizenden Texten, Fotos oder Videos per Smartphone zunächst einvernehmlich und vertraulich im Rahmen einer Beziehung. Allerdings besteht die Gefahr, dass diese an andere Personen weitergegeben werden und die Kontrolle darüber verloren geht", warnt das Polizeipräsidium Karlsruhe in einer Pressemitteilung. 

    Das ist strafbar

    Mit Sexting kann man sich nicht nur blamieren, wenn es in die falschen Hände gerät - man kann sich damit auch ehe man sich versieht strafbar machen. "Zunächst geht es um die Inhalte der versendeten Medien. Sind die Texte, Bilder oder Videos als pornografisch einzustufen, macht man sich strafbar, wenn man diese an andere Personen verschickt", erklärt Dirk Schäfer vom Referat Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe gegenüber ka-news. Gibt der Empfänger die Medien weiter, mache er sich natürlich ebenfalls strafbar, ergänzt Schäfer.

    Jugendlichen, deren im Vertrauen verschickte Texte, Bilder oder Videos in die falschen Hände geraten sind, rät der Experte dazu, Strafanzeige zu erstatten werden. Dann könne man unter anderem auf Schadensersatz hoffen. Auch wenn die Aufnahmen nicht pornografisch sind, verletze eine Weitergabe zumindest das Urheberrecht. 

    Keine Zahlen für Karlsruhe

    Von einem Fall, der sich hier in der Region zugetragen hat, darf Schäfer aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht berichten, da dies Rückschlüsse auf die beteiligten Personen und Orte ermöglichen würde. Eine Auswertung, wie viele Strafanzeigen es in diesem Zusammenhang im Raum Karlsruhe gab, liege nicht vor und gestalte sich schwierig, da der Begriff "Sexting" kein Katalogbegriff in den polizeilichen Auskunftssystemen darstellt, so der Experte. 

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