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Karlsruhe: Sozialschmarotzer?

Karlsruhe

Sozialschmarotzer?

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    Eckhard Bart, Leiter des Sozialen Dienstes der Stadt Karlsruhe, zeigte sich überrascht über das Geschehen in der bayrischen Stadt. Im Badischen werden betroffene Fälle immer im Einzelnen überprüft. Damit Eltern die Eingliederungshilfe erhalten, müssen sie die Initiative ergreifen und auf die Behörde zugehen. In einem ersten Gespräch werde geklärt, welche Bedürfnisse vorhanden sind. Im nächsten Schritt werden von der Behörde die Einkommensverhältnisse geprüft, nicht zuletzt auch, um einen Missbrauch des Gesetzes zu verhindern. In Absprache mit den Eltern trifft die Behörde anschließend die passenden Maßnahmen.

    Kosten außerhalb des Rahmens übernehmen die Eltern

    Im Mittelpunkt aller vollzogenen Regelungen stehe natürlich das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen, so Bart gegenüber ka-news. Geklärt werden müsse in jedem Fall, ob ein Handlungsbedarf bestehe. Sei dieser gegeben, müsse sich der Sacharbeiter zusammen mit den Eltern und einem Psychologen ein Bild darüber machen, ob die Maßnahmen geeignet sind. Äußerten die Eltern einen speziellen Wunsch, in welcher Einrichtung ihr Kind untergebracht werden solle, werde auch dies eingehend überprüft. Sollte der Bescheid des Amts negativ ausfallen, bleibe den Eltern nur der Weg über das Gericht.

    Der Paragraf 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, wörtlich "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche", dient dem Zweck, lernbehinderte Kinder durch die Finanzierung des Aufenthalts in entsprechend geeigneten Einrichtungen entsprechend ihrer Behinderung betreuen zu können. Kosten, die über dem zulässigen Rahmen liegen, müssten jedoch von den Hilfesuchenden mitgetragen werden.

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