Grundsätzlich besteht keine Winterreifenpflicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 2, Absatz 3 a lediglich vor, dass "die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist". Ausdrücklich nennt sie "eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage". Arno Waltenberger vom Polizeipräsidium Karlsruhe erklärt, was das bedeutet.
"Solange es die Wetterlage erlaubt", so Waltenberger, "besteht keine Winterreifenpflicht". Sobald ein Fahrzeug jedoch bei winterlicher Wetterlage mit Sommerreifen in eine Verkehrskontrolle gerate, könne die Polizei ein Bußgeld von 20 Euro verhängen. Verursache der Fahrer einen Stau, so würden 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei fällig.
Bei einem Unfall könne dem Fahrer außerdem in bestimmten Fällen auch dann eine Mitschuld angelastet werden, wenn der Unfall durch den Unfallgegner verursacht wurde. Waltenberger nannte hier das Beispiel, bei dem ein Fahrer die Vorfahrt missachtet und der Vorfahrtsberechtigte wegen Schneeglätte und ungenügender Bereifung nicht rechtzeitig bremsen kann.
Kürzung der Kasko-Entschädigung
Mark Becker vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute weist darauf hin, dass die Versicherer die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen könnten, wenn ein Unfall mit aufgezogenen Sommerreifen "grob fahrlässig" verursacht worden sei. "Stellt sich nämlich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen" so Becker.
Wie auf der Internetseite des Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) zu lesen ist, sind Ganzjahresreifen, die mit dem M + S Symbol gekennzeichnet sind, "Winterreifen mit Sommereignung". Nicht mit dem M + S Symbol gekennzeichnete Reifen gelten dagegen als Sommerreifen.
Werkstätten: seit Wochen hohe Nachfrage
Laut ADAC hängt es von den Fahrgewohnheiten und dem Fahrzeugtyp ab, ob die Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen sinnvoller ist. Allwetterreifen seien besonders für Fahrer geeignet, die nicht schneller als 190 Stundenkilometer fahren würden. In diesen Fällen müsse jedoch ein Aufkleber am Fahrersichtfeld an die Geschwindigkeitsbegrenzung erinnern. Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass Ganzjahresreifen im Winterreifentest "Schwächen auf Schnee zeigen". Daher empfiehlt er die Ganzjahresreifen "vorrangig für kleine Fahrzeuge, die unter extremen Winterbedingungen stehen bleiben oder mit Schneeketten ausgerüstet werden können."
In einer Stichprobe hat ka-news Autowerkstätten in der Region Karlsruhe befragt, in welchem Umfang die Autofahrer in der Region gegenwärtig auf Winterreifen umrüsten. Nach übereinstimmenden Angaben ist die Nachfrage bei allen befragten Werkstätten seit vier Wochen sehr hoch.