Immer beliebter werden demnach die effektvolleren Feuerwerke, so genannte Batterie- und Verbundfeuerwerke. "Sie haben eine längere Brenndauer und machen optisch mehr her", erklärt Klaus Gotzen vom VPI.
Mehr Effekt - ausgiebigeres Feuerwerk
Denn im Rahmen der EU-Harmonisierung wurden die gesetzlichen Bestimmungen für Feuerwerkskörper geändert: Durch den Einsatz von mehr Treib- und Leuchtmaterial werden nun eine erhöhte Brenndauer und vielfältigere Effekte möglich. Die eingefleischten Silvester-Fans dürfen sich dieses Jahr also auf ein schöneres, farbenfroheres und ausgiebigeres Feuerwerk freuen.
Damit das Feuerwerk so sicher wie möglich ist und sich klar von illegal importierten Artikeln unterscheiden lässt, hat die Europäische Union neue Vorschriften erlassen: Zwar wird es weiterhin bereits genehmigte Feuerwerkskörper mit der üblichen Zulassungs-Nummer der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) geben, aber alle Neuheiten müssen mit einem CE-Zeichen verbunden mit einer Registriernummer und einer durch die BAM vergebenen Identifikations-Nummer versehen sein. Durch dieses aufwändige Verfahren kann jeder Knallkörper vom Hersteller oder Vertreiber bis hin zum Qualitätsprüfer verfolgt werden.
Verkaufsstart: Drei Tage vor Silvester
Auch die Klassifizierung hat sich geändert: Kategorie 1 hieß früher Klasse I (Jugendfeuerwerk) und darf das ganze Jahr an Personen über zwölf Jahren verkauft werden - zum Beispiel Bodenkreisel oder Wunderkerzen. Die frühere Klasse II heißt nun Kategorie 2. Darunter fällt das Silvesterfeuerwerk: Chinaböller, Kanonenschläge und kleinere Raketen sowie eben das Batteriefeuerwerk. Sie dürfen nur drei Tage vor Silvester an Volljährige verkauft werden.
Schließlich heißen die Gefahrenklassen III und IV jetzt Kategorie 3 und 4 und beinhalten Feuerwerkskörper, die nur an lizenzierte Pyrotechniker abgegeben werden dürfen. Wer noch Raketen aus den letzten Jahren übrig hat, muss sich aber keine Sorgen machen: Feuerwerkskörper mit der bisherigen Zulassung oder Klassenbezeichnung können noch bis Mitte 2017 im Handel verkauft und an Silvester verwendet werden.
"Illegale Produkte wird es immer geben"
In der Vergangenheit waren immer wieder Schwarzmarkt-Produkte aus Osteuropa aufgefallen, die vermehrt zu Unfällen führten. "Solche illegalen Artikel wird es wohl immer geben, aber auf legalem Wege kann nur zugelassenes Feuerwerk nach Deutschland importiert werden", so Gotzen. Knaller ohne Zulassung können oft ungewöhnlich heftig explodieren - ihre Verwendung ist deshalb auch strafbar.
Übrigens: Wenn Sie beim Silvesterfeuerwerk fremde Sachen oder sogar Autos beschädigen, sollten Sie sich an Ihre private Haftpflichtversicherung wenden. Handelt es sich um Verletzungen, zahlt die Krankenversicherung, bei bleibenden Schäden gilt es, sich mit der Unfallversicherung kurzzuschließen. Die Hausratversicherung deckt außerdem Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen, schließlich übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers Schäden am Gebäude, die durch explodierende Feuerwerkskörper entstehen.