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Pforzheim/Karlsruhe: Sexueller Missbrauch

Pforzheim/Karlsruhe

Sexueller Missbrauch

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    Der Jugendliche war dem Angeklagten im Rahmen einer Inobhutnahme und später eines Vollzeitpflegeverhältnisses anvertraut. Seit August 2001 lebte er in der Privatwohnung des nun Verurteilten. Wie das Landgericht Karlsruhe mitteilte, sah es das Gericht nun als erwiesen an, dass der Jugendliche den Angeklagten jeweils gegen Bezahlung mit der Hand befriedigt hat.

    In einem Teil der Fälle wurde das Verfahren eingestellt

    Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe während der viertägigen Verhandlung bestritten. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer beantragt, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten zu verurteilen. Der Nebenklägervertreter hat sich diesem Antrag angeschlossen. Die Verteidigung hat hingegen auf Freispruch plädiert, hilfsweise auf Verurteilung zu einer milden Strafe.

    Insbesondere aufgrund der Angaben des Geschädigten, dessen Glaubwürdigkeit auch von einem aussagepsychologischen Sachverständigengutachten bestätigt wurde, hat die Strafkammer die Tatvorwürfe grundsätzlich als erwiesen erachtet. Bezüglich eines Teils der Fälle, bei denen eine konkrete zeitliche Einordnung, auch hinsichtlich der Anzahl nicht mehr ausreichend sicher möglich war - die Taten liegen inzwischen zirka sechs Jahre zurück -, hat sie das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt.

    Insgesamt hat sie den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zehn Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dabei habe das Gericht berücksichtigt, dass die Taten schon mehrere Jahre zurücklagen, der nicht vorbestrafte Angeklagte seinen Arbeitsplatz verloren hat und nicht mehr im Bereich der Jugendarbeit tätig sein wird. In dem ergangenen Bewährungsbeschluss hat der Angeklagte überdies die Auflage erteilt bekommen, einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro zugunsten einer Kinderschutzorganisation zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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