Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Sexarbeit in Karlsruhe: Was bringt das neue Prostituierten-Schutzgesetz?

Karlsruhe

Sexarbeit in Karlsruhe: Was bringt das neue Prostituierten-Schutzgesetz?

    • |
    • |
    (Archivbild).
    (Archivbild). Foto: dpa

    Mit den Gesetz will die Bundesregierung verhindern, dass beispielsweise ein vorbestrafter Menschenhändler ein Bordell führt. Wenn die Betreiber gegen ihre gesetzlichen Auflagen verstoßen, soll dies mit einer empfindlichen Strafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch Freier, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution ausnutzen, machen sich künftig strafbar. Des Weiteren sieht das neue Gesetz eine Kondompflicht vor.

    Lob für die neuen Auflagen kommt vor allem von Frauenverbänden. "Durch das Prostituiertenschutzgesetz kommt künftig mehr Transparenz und damit mehr Licht ins Dunkel des Prostitutionsmilieus. Vor allem werden die Frauen besser geschützt", so die Landtagsabgeordnete Bettina Meier-Augenstein in einer Pressemitteilung der Frauen Union Karlsruhe.

    "Wir wollen ein sauberes Geschäft"

    Von den dunklen Zuschreibungen und düsteren Verhältnissen will der Karlsruher Bordellbetreiber Thomas Schmidt* (Name von der Redaktion geändert) in seinen Häusern nichts wissen. "Wir wollen selbst ein sauberes Geschäft führen", stellt er im Gespräch mit ka-news klar, "kein Betreiber ist kann langfristig daran interessiert sein, seine Mädchen zu schlagen, sie ohne Kondom arbeiten zu lassen oder illegale Geschäft zu betreiben. Das fliegt einem irgendwann früher oder später um die Ohren."

    Schmidt fühlt sich von der Presse und der Gesellschaft oft ungerecht behandelt. "Es handelt sich um ein vielschichtiges Gewerbe, das viel zu oft als illegal verklärt wird. Dabei zahlen wir Steuern, sind im Unternehmerverbund und arbeiten eng mit der Polizei zusammen", erklärt der Betreiber von fünf Bordellen, zwei davon in Karlsruhe.

    Als Betreiber begrüßt er das Prostituiertenschutzgesetz. "Grundsätzlich ist es gut, dass es eine Art Konzession für Betreiber gibt", so der Bordellbetreiber. Die Umsetzung sieht Schmidt allerdings kritisch. "Es wird einfach noch mehr im Dunkeln passieren, nicht bei den seriösen Etablissements", so seine Befürchtung. Er mahnt, dass die Frauen dann auf den Straßenstrich oder in Wälder ausweichen müssen - "da, wo sie noch weniger geschützt sind."

    Als negatives Beispiel nennt er die Vereinigten Staaten, wo die Prostitution zwar in fast allen Staaten verboten sei. Das bedeute allerdings nicht, dass sie nicht betrieben werde. "Ich denke, man sollte vermehrt den Straßenstrich in den Griff bekommen, denn hier werden oft Frauen aus Rumänien gezwungen, für wenig Geld und unter hygienisch unmöglichen Bedingungen zu arbeiten", meint Schmidt.

    Gleichstellungsbeauftragte sieht neues Gesetz kritisch

    Auch Annette Niesyto, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Karlsruhe, betrachtet den Gesetzesentwurf grundsätzlich als begrüßenswert. Allerdings kritisiert sie "eine fehlende Unterscheidung zwischen Großbordellen und beispielsweise einer von zwei Frauen gemeinsam betriebenen Terminwohnung". Der Gesetzentwurf nehme diese Unterscheidung nicht vor, so Annette Niesyto.

    Somit sei zu befürchten, dass dies mittelfristig zur einer weiteren Veränderung führe - und zwar zu einer Dominanz der Großbordelle zu Lasten der kleinen, von Frauen selbst betriebenen Terminwohnungen. Auch die vorgesehene Anmeldepflicht für Prostituierte sieht die Gleichstellungsbeauftragte kritisch. "Dem erklärten Ziel, Prostituierte vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen, wird die Anmeldepflicht nach meinen bisherigen Erfahrungen nicht gerecht."

    "Viele sorgen sich vor einem Zwangsouting"

    Mit dieser Meinung steht die Karlsruher Gleichstellungsbeauftragte nicht allein da. Auch Hanna Lindenfelser von der Beratungsstelle für Prostituierte in Karlsruhe sieht den neuen Gesetzesentwurf kritisch. "Das Gesetz beinhaltet einige Regelungen zur Überwachung und Kontrolle von Prostituierten. Das eigentliche Ziel der Stärkung der Rechte von Sexarbeiterinnen wird verfehlt", so ihre Einschätzung. Gerade für Personen, die die Tätigkeit nicht offen leben, sei das Gesetz eine Herausforderung.

    "Viele sorgen sich vor einem Zwangsouting", schildert sie auf Anfrage von ka-news. Vielen Frauen sei unklar, wie die Abläufe in Karlsruhe sein werden, deshalb würden sie eine eher abwartende Haltung einnehmen. Außerdem belieben laut Lindenfelser viele Fragen offen: "Was, wenn ein Termin bei der Gesundheitsberatung oder der Folgeanmeldung verpasst wurde? Was wenn der Ausweis von jemand gefunden wird, der nicht wissen soll in welchem Bereich man arbeitet?" Die Beraterin ist sich sicher: "Es würde helfen die Rechte der Frauen zu wahren und durchzusetzen, aber ihre eigenen Lebensentscheidungen zu akzeptieren."

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden