Starkregen können auch zum Wassereinstau auf den Straßen führen. Mit der Folge, dass Oberflächenwasser von außen über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Gebäude eindringt.
Ein großer Teil dieser Wasserschäden könne nach Angaben des Tiefbauamts durch gute Vorsorge der Grundstückseigentümer vermieden werden. Ohnehin seien die Eigentümer gemäß der städtischen Entwässerungssatzung für die Unterhaltung und Wartung ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen alleinverantwortlich.
So dürften Abwasseranlagen (WC, Dusche oder auch Waschbecken), die unterhalb der sogenannten Rückstauebene liegen, also unterhalb der Oberkante der Straße vor dem Grundstück, nur über eine Pumpe entwässert werden.
Sinkkasteneinläufe in Kellern - beispielsweise in Waschküchen und Heizkellern - müssten durch Rückstauschieber vor Abwasserrückfluss gesichert sein. Diese Schieber seien immer geschlossen zu halten. Sie dürfen nur zum Ablassen von Wasser kurzfristig geöffnet werden. Leider fehlen sie in vielen Häusern - besonders älteren - immer noch. Andere sind lange nicht überholt worden und funktionieren nicht, wenn es darauf ankommt.
Kellerabgänge und andere außenliegende rückstaugefährdete Ablaufstellen können nur vor Überflutung geschützt werden, wenn eine Versickerung vorgesehen ist. Größere tiefliegende Flächen müssen allerdings über eine Hebeanlage entwässert werden.
Gegen Überflutung schützen
Das Tiefbauamt empfiehlt, insbesondere Inspektionen und Wartungen der Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig durchführen zu lassen. Sie seien die wichtigste Voraussetzung für einen sicheren Betrieb.
Grundstücke könnten auch durch Oberflächenabfluss von angrenzenden Flächen (Straßen, Nachbargrundstücken, landwirtschaftlichen Flächen) gefährdet sein. Wichtig sei hier das Gefälle. An Straßen sollte der Abstand zwischen dem möglichen Wasserspiegel und der höher liegenden Gebäudekante im Bereich der Grundstückseinfahrt ermittelt werden. Gegen Überflutung von außen könne man sich nur wirksam durch einen bautechnischen Schutzwall absichern. Ältere Gebäude weisen diese Schutzvorkehrungen meist auf.
Broschüre auch online
Das Tiefbauamt hat zu dieser Problematik die Broschüre "Schutz vor Kellerüberflutung" und das Merkblatt "Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen" ausgearbeitet. Sie können beim Hausentwässerungsbüro des Tiefbauamts, Lammstraße 7, Zimmer D 347, abgeholt oder per Telefon unter 0721/133-7453 angefordert werden. Außerdem sind Broschüre und Merkblatt unter www.karlsruhe.de/b3/bauen/tiefbau/entwaesserung/grundstuecksentwaess im Internet zu finden.
Weitere Informationen erhalten Interessierte während der üblichen Dienstzeit (montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr), im Einzelfall auch nach Terminvereinbarung.