Für die Bürgerbeteiligung bezüglich der Lärmkartierung hat das EBA eine Beteiligungsplattform eingerichtet, wie das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) in einer Pressemeldung berichtet.
Auf dieser Plattform können die Lärmbelastungen noch bis 30. Juni eingetragen und im Rahmen von acht Fragen kommentiert werden. Obwohl das EBA ursprünglich eine kürzere Frist vorgesehen hatte, sieht Gisela Splett, Staatssekretärin des MVI, es als "gute Chance für betroffene Bürgerinnen und Bürger den Bund ohne großen Aufwand auf lokale Probleme beim Schienenlärm hinzuweisen."
Als Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung wies Splett darauf hin, dass die Lärmaktionsplanung ein Probelauf des EBA sei und nicht den gesetzlichen Anforderungen des Bundes-Immisionsschutzgesetzes gerecht wird. "Daher sind die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg weiterhin bei der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken sowie in Ballungsräumen gefordert", so Splett weiter.
Aussagen des Schreibens weiterhin gültig
Erst bei der kommenden Lärmaktionsplanung 2017/2018 wird die gesetzlich geregelte Zuständigkeit auf das EBA übertragen. Diesbezüglich hatte sich das MVI mit einem Schreiben an die Städte und Gemeinden gewandt. Die Aussagen des Schreibens, welches auch auf den Lärmschutz-Seiten der MVI-Homepage zur Verfügung steht, sind deshalb nach wie vor gültig.