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Karlsruhe: Rutschiger "Flüsterasphalt"

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Rutschiger "Flüsterasphalt"

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    Rainer Gessler, Pressesprecher beim Ministerium für Umwelt und Verkehr (UVM) Baden-Württemberg, erklärte auf Anfrage von ka-news, dass "die Straßenbeläge je nach Region unterschiedlichen Anforderungen" gewachsen sein müssten: "Das gilt natürlich nicht nur für die Lärmschutzbeläge. Aus diesem Grund führen wir auch regelmäßig Untersuchungen an den verschieden Strecken durch." Bereits Anfang des Jahres hatte eine Fachfirma im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Messungen vorgenommen. Damals wurde die Griffigkeit noch als ausreichend bewertet. Bei der letzten Messung wurde ein anderes Verfahren angewendet - mit dem bekannten Ergebnis.

    Kosten in Höhe von rund fünf Millionen Euro erwartet

    Das Tempolimit auf der A8 irritiert viele (Foto: ka-news)

    Insgesamt ist seit Anfang der 90er Jahre an 18 Streckenabschnitten "Flüsterasphalt" verwendet worden. "Die Bestandzeit des 'Flüsterasphalt' ist etwas kürzer als von anderen Belägen", so Gessler, "im Schnitt muss er alle zwölf Jahre erneuert werden." Die Strecke zwischen Karlsruhe und Hohenwettersbach wurde 1997/98 neu asphaltiert. An allen anderen Streckenabschnitten seien Vergleichsuntersuchungen vorgenommen worden, erklärt Gessler: "Auffälligkeiten, auch hinsichtlich einer Häufung der Unfallzahlen, konnten wir nicht feststellen." Die Messverfahren seien standardisiert.

    Seit zwei Wochen gilt auf der Strecke ein Tempolimit von 80 Stundenkilometern. Außerdem ist in den nächsten Tagen die Überholspur in beiden Fahrtrichungen gesperrt. "Als Sofortmaßnahme werden wir den Asphalt entweder aufrauen oder mit einem dünnen Belag überziehen", verspricht Gessler und beziffert die entstehenden Kosten auf zirka 500.000 Euro. Im Frühjahr soll dann der gesamte Belag ausgetauscht werden: "Ob wieder 'Flüsterasphalt' aufgezogen wird, hängt auch vom Ergebnis der folgenden Untersuchungen ab. Wir gehen aber davon aus, dass die Umbaumaßnahmen rund 4,5 Millionen Euro kosten werden."

    Die Suche nach Verantwortlichen dauert weiter an

    Weitere Folgekosten können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Mit Schadensersatzforderungen der verunglückten Autofahrer ist zu rechnen. An wen sie Regressansprüche richten können, hängt von der Ergebnissen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ab. Das UVM hat mit dem Hinweis auf die laufenden Ermittlungen der Karlsruher Autobahnpolizei untersagt, zu der Unfallserie Stellung zu beziehen. Sämtliche Anfragen sind an das Presseamt des Ministeriums zu richten.

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