Das Bundeskriminalamt hat am Mittwoch den BND-Mitarbeiter festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und der Arbeitsplatz des Beschuldigten sowie einer weiteren Person durchsucht. Die Ermittlung führt der Generalbundeswalt. Der Verdacht: Landesverrat.
"Carsten L. ist beim Bundesnachrichtendienst beschäftigt. Im Jahr 2022 übermittelte er Informationen, die er im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit erlangt hatte, an einen russischen Nachrichtendienst. Bei dem Inhalt handelt es sich um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB", so der Generalbundesanwalt in einer entsprechenden Pressemitteilung.
Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst geführt. Der Beschuldigte wurde am Donnerstag, 22. Dezember, dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Welche Dimension hat der Fall?
Der Bundesnachrichtendienst will sich laut verschiedener Medienberichten mit Informationen zum Vorfall zurückhalten. Diskretion sei nun sehr wichtig, heißt es in einem entsprechenden Statement des BND-Präsidenten, welches unter anderem bei der Tagesschau zitiert wird. Könnten Zwischenstände der Ermittlungen öffentlich werden, so erführe Russland, welchen Kenntnisstand der Generalbundesanwalt in Karlsruhe habe. Welche Dimension dieser Fall hat, dazu gibt es daher derzeit keine weiteren Informationen.
Wenn ein Fall von besonderer Bedeutung ist, schaltet sich die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ein. Die Behörde, die seit 1950 ihren Sitz in der Fächerstadt hat, agiert als Staatsanwaltschaft des Bundes. Sie ist damit die oberste Strafverfolgungsbehörde in Deutschland. Geleitet wird die Behörde von Peter Frank, der seit 2015 als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof tätig ist.
Die Bundesanwaltschaft ist allerdings nicht die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften, sondern hat eigene, festgelegte Zuständigkeitsbereiche. Die Karlsruher Strafverfolgungsbehörde darf daher nur in bestimmten Fällen die Ermittlungen übernehmen. Sie schaltet sich immer dann ein, wenn die Fälle Schutzcharakter haben wie etwa bei Spionage, Extremismus oder Völkerrechtsverbrechen.