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Karlsruhe/Ettlingen: RP genehmigt Fusion der Sparkassen Karlsruhe und Ettlingen

Karlsruhe/Ettlingen

RP genehmigt Fusion der Sparkassen Karlsruhe und Ettlingen

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    Wie aus einer Pressemitteilung der Behörde hervor geht, konnte die ursprünglich zum 1. August vorgesehene Fusion nicht erfolgen, da ein beim Bundeskartellamt anhängiges Prüfverfahren diesen Stichtag aus Rechtsgründen nicht mehr zuließ.

    Die Vorstände der Sparkassen Karlsruhe und Ettlingen hatten die Vereinigung in einem gemeinsamen Schreiben vom Juli beantragt.  Aus Sicht des RP sei der Beschluss der allein dafür zuständigen Trägerversammlungen nun rechtlich fehlerfrei gefasst worden. Insbesondere sei kein befangenes Mitglied beteiligt gewesen, teilt das RP mit.

    Auch die Mitunterzeichnung der Vereinbarung vom 3. März 2009 durch die Vorstände und Verwaltungsratsvorsitzenden der beteiligten Sparkassen hätten zu keiner abweichenden Beurteilung geführt. Soweit in dieser Vereinbarung Erklärungen zu einer beabsichtigten Fusion abgegeben worden seien, habe es sich um rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen gehandelt.

    Das Regierungspräsidium habe vor den Trägerversammlungen Kenntnis von dieser "rechtlich unverbindlichen" Vereinbarung gehabt. Aus dem Sparkassengesetz Baden-Württemberg lasse sich daraus keine Befangenheit begründen. Denn im Gesetz sei geregelt, dass die beiden Ober­bürgermeister sowohl Mitglied der Trägerversammlung als auch Vorsitzende des Verwaltungsrats seien.

    RP: Keine rechtliche Bedenken

    Hielten sich diese bei Ausübung ihrer Funktionen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen, so könne ihr Handeln - da gesetzlich vorgesehen - schon begrifflich nicht ungesetzlich sein. Der Verwaltungsrat als das oberste Organ der Sparkasse habe auch geschäftspolitische und organisatorische Aufgaben. Dazu gehöre, die Position des Unternehmens in einem schwierigen Umfeld zu sichern und zu stärken.

    Die mit der Fusion verfolgten Ziele begegneten seitens des RP keinen rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedenken und könnten deshalb von Vorstand und Verwaltungsrat gleichermaßen angestrebt werden.

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