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Karlsruhe: Revisions-Prozess

Karlsruhe

Revisions-Prozess

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    Im ersten Verhandlungsmarathon vor knapp einem halben Jahr wurde er vom Amtsgericht Karlsruhe nach einem reinen Indizienprozess wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Brigitte Hecking sah es damals als erwiesen an, dass der von seinen Kollegen auch "Turbo-Rolf" genannte DaimlerChrysler-Mitarbeiter die junge Mutter von der Überholspur gedrängt hatte.

    Neuer Verteidiger, neues Glück?

    Da der damalige Verteidiger des mittlerweile entlassenen Rolf F., Ulrich Schweizer, unmittelbar nach Urteilsverkündung ankündigte in Revision zu gehen, beschäftigt sich seit heute das Landgericht Karlsruhe unter dem Vorsitz von Richter Dr. Harald Kiwull erneut mit dem medienträchtigen Fall des "Autobahnrasers". Die Hoffnungen von Rolf F., den Gerichtssaal am 29. Juli als freier Mann zu verlassen, ruhen auf seinem neuen Verteidiger Georg Prasser aus Stuttgart, der bereits so namhafte Mandanten wie etwa Peter Graf oder Walter Döring vertrat.

    Prasser hat bereits angekündigt den Unfall so minutiös als nur möglich rekonstruieren zu lassen. "Es ist doch gut möglich, dass da ein Handy geklingelt hat oder sie sich zu ihrem Kind umgedreht hat", so der schwäbische Staradvokat. Richter Kiwull sieht dem Prozess relativ gelassen entgegen: "Von Freispruch bis Haftstrafe ist alles möglich." Sichtlich mit den Nerven am Ende war der Angeklagte, der mit tränenerstickter Stimme um Fassung rang. Er sprach von einem Horrorjahr für sich und seine Familie und einer Medienhetze, die ihresgleichen sucht. Sein Haus konnte er nur noch im Schutze der Dunkelheit verlassen. Auch habe es Morddrohungen gegen seine Person gegeben.

    Rolf F. beharrt auf seiner Unschuld

    Kurz nach dem Prozessauftakt hatte Kiwull dem Angeklagten eine zehnminütige Bedenkzeit zugestanden, um vielleicht doch ein Geständnis abzulegen, das sich positiv auf das Urteil hätte auswirken können. Rolf F. blieb jedoch bei der These, dass er mit den Geschehnissen auf der A5 nichts zu tun haben kann. Für den Berufungsprozess hat das Landgericht zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. In dieser Zeit sollen wie bereits im ersten Prozess 26 Zeugen und zwei Sachverständige gehört werden. Die Beweisaufnahme soll so ablaufen, als hätte es einen ersten Prozess nie gegeben. Wenn alles nach Plan läuft, soll das Urteil am Donnerstag, 29. Juli, gesprochen werden.

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