Es entschied am Freitag, dass die ordentliche Kündigung durch die Israelitische Religionsgemeinschaft (IRG) Baden rechtens war.
Die fristlose Kündigung hielt das Gericht allerdings nicht für gerechtfertigt. Dagegen habe das lange Arbeitsverhältnis des Lehrers gesprochen und auch, dass zum Zeitpunkt der Kündigung im Juli 2013 kein Bordellbetrieb mehr stattfand.