Anders als dem Südwestrundfunk, dem am letzten Dienstag gleich eine einstweilige Verfügung ins Haus flatterte, liegt ein solches justiziables Papier im Karlsruher Rathaus bislang nicht vor. Entgegen der Berichterstattung in ka-news von heute Montag kann der Streit um die vermeintlich rechtsextremistischen Mandanten von Anwalt Klaus H. zudem erst dann vor Gericht ausgefochten werden, wenn tatsächlich der Erlass einer einstweiligen Verfügung vorliegt. Dies ist bislang nicht der Fall, die Äußerungen von Rathauschef Heinz Fenrich sind inzwischen genau eine Woche alt.
Karlsruhe