Die Freigabe kann nicht gegeben werden, da in der Nacht zum Mittwoch, 23. Oktober, mehrere Verkehrszeichen beschädigt sowie fest eingebaute Absperrbügel herausgerissen und in die Alb geworfen wurden. Absperrgitter entlang des Weges seien ebenfalls zerstört worden. Das Tiefbauamt hat daher nun Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt.
Anlass für die Verkehrssicherungsmaßnahmen ist die Erneuerung von Abwässerkanälen, die in der Straße Links der Alb im Bereich zwischen Neckarplatz und Dreisamstraße derzeit im Auftrag des Tiefbauamtes durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang musste der Geh- und Radweg über die Kappes-Brücke für den Baustellen- und Anliegerverkehr freigegeben werden. Aus Sicherheitsgründen wurden die Radwegrampen östlich der Neckarstraße gesperrt und eine Umleitung für den Radverkehr eingerichtet.
Aufgrund des enorm starken Interesses der Öffentlichkeit hatten das Tiefbauamt zusammen mit dem Ordnungs- und Bürgeramt nochmals überprüft, unter welchen Bedingungen die östliche Rampe geöffnet werden kann. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass eine Freigabe nur möglich ist, sofern Maßnahmen sicherstellen, dass Radfahrer auf der Rampe nicht zu schnell unterwegs sind. Geschwindigkeitsdämpfende Elemente sollen ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten.
Der Einbau der versetzten Absperrgitter und die dazugehörige Beschilderung wurden am Dienstag, 23. Oktober, abgeschlossen und sollten für den Rad- und Fußgängerverkehr einen Tag später freigegeben werden. Dies verzögert sich jetzt allerdings, da nach der Zerstörung die Verkehrssicherungsmaßnahmen erneut eingerichtet werden müssen.