Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Heilbronn: Lidl Rückruf zu Cannabis-Produkten: Polizei startet Ermittlungen

Heilbronn

Lidl Rückruf zu Cannabis-Produkten: Polizei startet Ermittlungen

    • |
    • |
    Hanf-Pflanzen (Cannabis)
    Hanf-Pflanzen (Cannabis) Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild

    Der Discounter hatte am Mittwoch Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl zurückgerufen. In allen Lebensmitteln sei ein erhöhter Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Das ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis). Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. "Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden", warnte das Unternehmen.

    Möglicher Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden nach telefonischer Mitteilung eines von Lidl beauftragten Rechtsanwaltsbüros in verschiedenen Produkten wohl auch geringe CBD-Mengen festgestellt. Daher sei auch von einem Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung auszugehen.

    Ein Polizist der Bundespolizei steht in einer Leitstelle.
    Ein Polizist der Bundespolizei steht in einer Leitstelle. Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild

    Der Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden unter die Lupe genommen werden. Es geht laut den Ermittlern um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

    Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, "ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten". Es handle sich aber lediglich um einen Prüfvorgang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.

    Eine Cannabis-Pflanze blüht.
    Eine Cannabis-Pflanze blüht. Foto: Gareth Fuller/PA Wire/dpa/Symbolbild

    Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde liegen die Ergebnisse der Untersuchung noch nicht vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden