Startseite
Icon Pfeil nach unten
Karlsruhe
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Polizei zu Faschingsumzügen am Wochenende: Ruhig, aber (zu) alkoholreich - vor allem bei Jugendlichen

Karlsruhe

Polizei zu Faschingsumzügen am Wochenende: Ruhig, aber (zu) alkoholreich - vor allem bei Jugendlichen

    • |
    • |
    Polizei zu Faschingsumzügen am Wochenende: Ruhig, aber (zu) alkoholreich - vor allem bei Jugendlichen
    Polizei zu Faschingsumzügen am Wochenende: Ruhig, aber (zu) alkoholreich - vor allem bei Jugendlichen Foto: ka-news.de

    Das Polizeipräsidium Karlsruhe war am Wochenende in  Langenbrücken, Philippsburg, Östringen, Schöllbronn, Durlach, Forchheim, Karlsdorf-Neuthard, Hambrücken und Rheinhausen im Einsatz. Insgesamt zieht die Polizei ein überwiegend positives Fazit, das  Faschingswochenende sei ruhig gewesen. Es habe teils keine oder nur geringfügige Störungen gegeben.

    Eingreifen mussten die Beamten nicht oft, im Bericht spricht die Polizei von "vereinzelten Delikten von gefährlicher und einfacher Körperverletzung sowie Widerstandshandlungen". Auffällig sei auch an diesem Wochenende der intensive Alkoholkonsum der Jugendlichen gewesen. 

    Über 450 Ansprachen in Durlach

    Insbesondere beim Durlacher Umzug mit geschätzten 60.000 Besuchern hatten am Sonntagnachmittag die Jugendschutzteams bei über 450 Ansprachen alle Hände voll zu tun. Von 28 zugeführten alkoholisierten jungen Menschen wurde 24 den Eltern überstellt.

    Um Eskalationen zu verhindern, sprach die Polizei bei  57 alkoholisierten Jugendlichen Platzverweise aus.

    Bis zu zwei Promille

    Bis an knapp zwei Promille heranreichende Alkoholwerte junger Menschen beider Geschlechter waren bei den verschiedenen Umzügen mehrfach zu verzeichnen. "Bei solchen Alkoholwerten ist nicht nur die Gesundheit in Gefahr, sondern auch der möglicherweise in diesem Alter schon vorhandene oder noch in Aussicht stehende Führerschein", so die Polizei.

    Das Polizeipräsidium Karlsruhe reagiert entsprechend und weist darauf hin, dass bei Verdacht auf eine Konsumgewohnheit von Alkohol entsprechende Meldungen an die zuständigen Führerscheinstellen vorgelegt werden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden