Die häusliche Pflege „boomt“ in Deutschland quasi. Nur 14,1 Prozent der knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftigen werden laut dem Statistischen Bundesamt in einem Pflegeheim versorgt. Alle anderen (85,9 Prozent) werden zu Hause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst gepflegt. Dabei übernehmen auch viele berufstätige Kinder die Betreuung und Versorgung ihrer pflegebedürftigen Eltern. Nicht immer lassen sich Pflege und Beruf leicht vereinen, sodass möglicherweise eine Freistellung nötig wird. Kann man während der Pflegezeit aber gekündigt werden?
Die Antwort lesen Sie in diesem Artikel auf www.allgaeuer-zeitung.de: Pflege: Kann man gekündigt werden, während man sich um die Eltern kümmert?
Im Verbund mit der Allgäuer Zeitung zählt die Mediengruppe Pressedruck zu den führenden Regionalmedien in Deutschland. Weitere Angebote sind ka-news.de, die Augsburger Allgemeine, die Main-Post und der Südkurier.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden