Allgemein ist das Oberlandesgericht Karlsruhe für Revisionsangelegenheiten in Zivil- und Strafverfahren sowie für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrengesetz (KapMuG) zuständig. Das heißt, es werden Verfahren aus den Land- oder Amtsgerichten aufgenommen und weitergeführt. Das Oberlandesgericht ist also die nächste Instanz nach den Landgerichten und nur dem Bundesgerichtshof untergeordnet.
Örtlich ist das Oberlandesgericht Karlsruhe für den Bereich Baden zuständig und umfasst somit die dortigen neun Landgerichtsbezirke. Diese sind Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg und Waldshut-Tiengen. Beschäftigt sind momentan 95 Richter sowie 29 Senate, darunter 21 Zivilsenate und drei Strafsenate. Außerdem existieren neben der Dienststelle in Karlsruhe noch weitere Außensenate in Freiburg, das Schifffahrtsobergericht sowie das Rheinschifffahrtsobergericht.