Immer mehr Menschen fühlen sich in Karlsruhe unsicher. Besonders nachts haben Menschen Angst, überfallen zu werden. Das zeigt das Ergebnis der aktuellen Sicherheitsumfrage, die vom Karlsruher Ordnungsamt veranlasst wurde. Mit der tatsächlichen Kriminalitätsbilanz hat dieses subjektive Empfinden nur wenig zu tun.
So ist die Rechtslage
Und doch: Einzelne Fälle, wie Vergewaltigungen, Messerstechereien oder der grausame Alb-Mord brennen sich in das Gedächtnis vieler ein. Wer sich durch latente Unsicherheit nicht einschränken lassen will, greift immer häufiger zu kleinen Helfern, die Angreifer im Notfall abwehren sollen. Besonders beliebt: Pfefferspray. Aber ist es eigentlich vollkommen legal, ein solches neben Schminkspiegel und Lipgloss in der Handtasche mitzuführen?
Jein. Die Rechtslage ist nicht ganz einfach, wie der Karlsruher Rechtsanwalt Steffen Bauerschmidt von der Kanzlei Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB auf Nachfrage von ka-news erklärt. "Wenn die im Handel befindlichen Pfeffersprays als 'Tierabwehrsprays' gekennzeichnet sind und sie auch für diesen Zweck von dem Hersteller in den Verkauf gebracht werden, stellen die Sprays keine Waffen dar", so Bauerschmidt. Das heißt: Pfefferspray, beziehungsweise Tierabwehrspray, darf nur besessen und mitgeführt werden, um es zur Abwehr von Tieren einzusetzen, beispielsweise zum Schutz vor tollwütigen Waldtieren oder bissigen Hunden.
Ist es also verboten, Pfefferspray gegen menschliche Angreifer einzusetzen? "Hier kommt es stets auf den jeweiligen Einzelfall an", erklärt Bauerschmidt - "sollte tatsächlich eine Notwehrlage -das heißt ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf Gesundheit, Leben oder Eigentum- vorliegen, kann das Benutzen von Tierabwehrsprays [...] durchaus die erforderliche, geeignete und gebotene Verteidigungshandlung darstellen." Tatsächlich ist es also erlaubt, Pfefferspray zum Selbstschutz einzusetzen, sofern es sich um eine Notsituation handelt und adhoc kein anderes Verteidigungsmittel zur Verfügung steht.
Pfefferspray in Nachbarländern verboten
Letztere Tatsache müsse klar zu deuten sein, so Bauerschmidt weiter. Missverständnisse oder vorschnelle Handlungen können Benutzern von Pfeffersprays teuer zu stehen kommen. Denn: "Sollte sich nachträglich herausstellen, dass eine Notwehrlage nicht bestand, kommt unter Umständen eine Strafbarkeit aufgrund eines Fahrlässigkeitsdelikts in Betracht, da sich der Benutzer des Sprays getäuscht hat."

Pfefferspray gilt in Deutschland nicht als Waffe, weshalb Besitz, Verkauf und Führen generell erlaubt ist. Ein Mindestalter gibt es nicht. So ist es beispielsweise auch legal, wenn sich ein 15-Jähriger über das Internet Tierabwehrspray bestellt. Anders ist die Rechtslage in Belgien, Griechenland und den Niederlanden: Hier wird Pfefferspray als verbotene Waffe deklariert. In Schweden ist ein Waffenschein erforderlich.
Polizisten ist es in Deutschland vorbehalten, bei Einsätzen, wie beispielsweise auf Demonstrationen, Pfefferspray als zur Abwehr gegenüber Menschen einzusetzen. Diese Methode steht immer wieder in der Kritik - schließlich gilt Pfefferspray nicht als ungefährlich. Der im Spray enthaltene Stoff Oleoresin-Capsicum kann beispielsweise bei Berührung der Augen zu temporärer Erblindung führen. Auch Atemnot und Juckreiz können Folgen einer Pfeffersprayattacke sein.