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Karlsruhe: Nichtraucherschutzgesetz

Karlsruhe

Nichtraucherschutzgesetz

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    Das Gesetz erfasst neben Restaurants auch Kneipen, Bars, Nachtclubs, Diskotheken, Besen- beziehungsweise Straußwirtschaften und alle weiteren gastronomischen Betriebe. Für Diskotheken ist ein ausnahmsloses Rauchverbot vorgesehen.

    Angst vor Kneipen-Schließungen

    Der Bundesverband Deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller äußerte Besorgnis darüber, dass mit der Zulassung des Gesetzes vor allem die einräumigen Kleingaststätten von Schließungen bedroht seien. Bei diesen sei der Anteil der rauchenden Gäste besonders hoch. Die Mitglieder fordern daher ein Wahlrecht zur Rauchfreiheit für diese Gaststätten sowie Übergangsfristen zur Umsetzung bei baulichen Veränderungen der Räumlichkeiten.

    Auch im Restaurant gilt bald das Rauchverbot (Foto: pr)

    Bezüglich des Arbeitsschutzes hat das Land keine Gesetzgebungskompetenz, auch Hotels sind wegen des Wohnraumcharakters nicht betroffen. In Behörden und Dienststellen des Landes oder der Kommunen sowie in sonstigen vom Land oder den Kommunen getragenen, geschlossenen Einrichtungen ist das Rauchen untersagt. Die Leitung dieser Einrichtungen kann jedoch bei besonderen Veranstaltungen das Rauchen in bestimmten abgeschlossen Räumen gestatten. In Krankenhäusern herrscht ebenfalls striktes Rauchverbot, Ausnahmen bilden hier die Psychiatrie- und Palliativstationen.

    Ahndung von Verstößen bisher unklar

    Im Biergarten dürfen Raucher auch weiterhin ihrem Laster frönen (Foto: pr)

    In den Ämtern der Stadt Karlsruhe gibt es seit Jahren ausgewiesene Raucherzimmer. Diese bleiben auch weiterhin bestehen. In Zukunft können Wirte bei Verstößen gegen das Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden. Eigentlich haben sie nicht einmal Zeit, die Vorschriften baulich umzusetzen, wenn sie weiterhin Räume für Raucher anbieten wollen. Aber Beruhigung kommt von ungeahnter Seite. Pläne für einen Bußgeld-Katalog für Gaststätten-Betreiber, welche gegen das Gesetz verstoßen, gibt es nämlich seitens des Amts für Bürgerservice und Sicherheit Karlsruhe bisher noch nicht. Im Klartext heißt das wohl: Es wird vielleicht doch nicht so heiß gegessen wie das Gesetz vorgekocht hat.

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