Die Kreisverwaltung trifft derzeit Vorbereitungen um geeignete Raucherzonen einrichten zu können. Fest stehe allerdings, dass die Zeiten der Raucherpausen von den betroffenen Mitarbeitern nachgeholt werden müssen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.
Rauchverbot auch bei Privatveranstaltungen in städtischen Hallen
Ein generelles striktes Rauchverbot herrscht ab morgen auch in allen Rathäusern, Einrichtungen und Gebäuden der Stadt Karlsruhe. Sinn des Gesetzes, so der stellvertretende Leiter der Dienststelle Bürgerservice und Sicherheit (BuS), Günter Cranz, ist der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens. Daher ist es dann auch nicht mehr erlaubt, in Jugendhäusern oder ähnlichen Einrichtungen wie auch Schulen zu rauchen. Dort konnte bisher in Ausnahmefällen und an abgegrenzten und besonders gekennzeichneten Stellen geraucht werden. Dies ist ab Mittwoch nicht mehr möglich.
Das Rauchverbot gilt auch für die stadteigenen Hallen und andere Gebäude im Eigentum der Kommune oder des Landes. Auch wenn die städtischen Einrichtungen und Gebäude zu privaten Zwecken und geschlossenen Veranstaltungen angemietet werden, darf man sich keine Zigarette oder Zigarre anzünden. "Denn", so Cranz, "der kalte Rauch steht ja dann am nächsten Tag doch noch in dem Raum."