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Karlsruhe: Neues Jugendschutzgesetz

Karlsruhe

Neues Jugendschutzgesetz

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    Wasserpfeife- oder Shisha-Rauchen ist mit den selben Gefahren verbunden wie das Rauchen von Zigaretten. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Suchthilfe im Landkreis Karlsruhe ausdrücklich hin. Im Vergleich zur Zigarette kann der milde, durch Wasser gekühlter Rauch tiefer inhaliert werden und stellt dadurch sogar eine höhere Gesundheitsgefährdung und ein steigendes Gesundheitsrisiko dar. Außerdem fehlt dem in zunehmendem Maße illegal importierten Tabak der vorgeschriebene Warnhinweis.

    Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro möglich

    Bei jungen Konsumenten führe dies zu der irrtümlichen Annahme, dass es sich um ein völlig ungefährliches Vergnügen handle. Die Praxis zeige, dass der Umgang mit Wasserpfeifen auch bei den Erziehungsverantwortlichen eher unklar ist, so die Expertin des Badischen Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation Sybille Katz. Der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren kann künftig mit einem Bußgeld von im Höchstfall 50.000 Euro geahndet werden. Die Ausweiskontrolle an Zigarettenautomaten soll bis Januar 2009 an das neue Gesetz angepasst werden.

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