Wie die Verantwortlichen vom städtischen Amt Bürgerservice und Sicherheit in Karlsruhe mitteilen, ist ab sofort nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem in eine bereits bestehende weitere Wohnung im Bundesgebiet eine Abmeldung bei der Meldebehörde erforderlich. Umgekehrt entfällt bei einer Anmeldung in Karlsruhe jetzt die Vorlage der Abmeldebestätigung der bisherigen Gemeinde. Und die Vermieter brauchen nicht mehr jeden Ein- und Auszug der Meldebehörde mitteilen.
Karlsruhe