Laut Bericht der "Pforzheimer Zeitung" hat das Baurechtsamt der Stadt den beiden Geschäftsleuten sowie den protestierenden Anwohnern im angrenzenden Wohngebiet mitgeteilt, dass im Prinzip nichts gegen die Errichtung eines Bordells spreche. In dem der Zeitung vorliegenden Bauvorbescheid wird auf die geltende Baunutzungsverordnung und höchstrichterliche Rechtsprechung verwiesen: Bordelle, in denen die Prostituierten nicht wohnten, seien "Gewerbebetriebe aller Art" und somit in einem Gewerbegebiet wie dem Hohenäcker zulässig.
Geschäftsleute in dem Gewerbegebiet, die Belästigungen durch Freier befürchten, wollen sich gegen die Pläne zur Wehr setzen. Laut PZ wollen sie sich in den nächsten Tagen zusammensetzen, um zu beraten, wie sie den "Schandfleck für Pforzheim" verhindern können.