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Karlsruhe: Neuerlicher Vorstoß der BüKA

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Neuerlicher Vorstoß der BüKA

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    Die BüKA begründen ihren Aufruf zu der neuerlichen Unterschriftensammlung damit, dass sie die Bewohner der Fächerstadt durch die Vorgehensweise und Planung der Stadtverwaltung getäuscht sehen. Bereits beim Bürgerbeteiligungsverfahren "City 2015" spielte die U-Strab eine gewichtige Rolle. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsgruppen lehnte jegliche Art der unterirdischen Straßenbahn ab und forderte stattdessen den Umbau der Kriegsstraße. Nach Ansicht der BüKA hat die Stadtverwaltung das damalige Ergebnis dadurch verfälscht, dass sie die von den Wählern schon 1996 als untauglich abgelehnte Tunnellösung mit dem Umbau der Kriegsstraße zusammenpackte.

    Stadtkasse würde durch U-Strab über Gebühr belastet

    Viele Wähler ließen sich zu einem "Ja-Kreuz" bei der Kombilösung verführen und stellten später enttäuscht fest, dass sich das Ganze als Mogelpackung entpuppte, wie es die BüKa formuliert. Der Bürgerentscheid 2002 ist nach Ansicht der BüKA von Beginn an ein Verfahren gewesen, bei dem die Demokratie auf der Strecke blieb. Da sich die Haushaltslage der Stadt in den vergangenen Jahren enorm verschlechtert hat, werden die Rücklagen schon in kürzester Zeit auf dem gesetzlichen Mindestmaß angelangt sein. Allein schon aus diesem Grund stellt sich die BüKA die Frage, ob eine derart hohe Investition überhaupt zu verantworten ist und beantwortet diese im gleichen Atemzug mit "Nein!", wenn Alternativen ungeprüft bleiben und der Zuschuss, mit dem anfänglich gerechnet werden konnte, geringer sein wird.

    Nach den Berechnungen der BüKA würde die Stadtkasse mit weit über 100 Millionen Euro belastet. Der Rathausspitze wirft die BüKA vor, dass ihr dies nichts bedeuten würde, denn letztendlich sind es die Karlsruher Bürger, die am Ende als Bürgen herhalten müssen. Um dies zu vermeiden, begiebt sich die BüKA nun erneut auf die "Jagd" nach Unterschriften gegen die U-Strab. 20.000 müssen es bis zum Donnerstag, 22. September, mindestens sein, die dann bis spätestens zum Ende des Jahres eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es unter info@bueka.de oder im Internet. Wer die BüKA finanziell unterstützen möchte, kann dies unter dem Kennwort "Bürgerbegehren", Kontonummer: 108080482, BLZ: 660 501 01 bei der Sparkasse Karlsruhe tun.

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