Das Konzept hinter solchen Mystery-Boxen oder "Mystery-Packs", wie sie am Karlsruher Automaten genannt werden, gibt es schon länger. Retouren-Pakete, die zurück zum Versanddienstleister geschickt wurden, werden für einen festen Preis als Überraschungspäckchen weiterverkauft.

Ein neuer Automat in der Postgalerie
Einen solchen Mystery-Packs-Automaten hat Timon Widmann, ein Student aus Karlsruhe, im Einkaufszentrum "Postgalerie" aufgestellt. Ein Päckchen aus dem Automat kostet 10 Euro.

Der Inhalt dieser Pakete soll dem Inhaber "völlig unbekannt" sein, wie er in einem Bericht der BNN betont. Auf eine Anfrage von ka-news.de reagierte Widmann bislang nicht.
Hat der Besitzer wirklich keine Ahnung vom Inhalt?
Ob das wirklich stimmt, daran zweifelt Oliver Buttler. Er ist Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht (TIV) der Verbraucherzentrale Baden-Württembergs.
Es bestehe beispielsweise die Möglichkeit, mithilfe eines Scans den Inhalt der Pakete einzusehen, bevor sie in den Automaten weiterverkauft werden. Wäre dies der Fall, so würde der Inhaber eine falsche Werbeaussage treffen.

"Gehen wir davon aus, der Inhaber weiß nicht, was in den Paketen steckt, dann gibt es weitere problematische Punkte", erläutert Buttler im Gespräch mit ka-news.de.
Es gäbe einmal das Problem, dass Minderjährige Pakete aus dem Automaten ziehen könnten, die nicht für sie geeignet sind. Sexspielzeuge und E-Zigaretten beispielsweise oder Videospiele mit einer Altersbegrenzung.

Des Weiteren seien Anbieter verpflichtet, für die Gewährleistungsrechte einzustehen. Falls die verkauften Produkte innerhalb von zwei Jahren Mängel aufweisen und der Käufer nachweisen kann, dass diese nicht von ihm verursacht wurden.
Ein Reparaturangebot sei unwahrscheinlich, daher könne der Käufer in diesem Fall nur eine Rückzahlung einfordern.
Zudem könne es zu einem Verstoß des Datenschutzes kommen, wenn die Pakete vorher tatsächlich nicht geöffnet wurden. Der Grund: Retourenlabel! Die Kontaktdaten des Ursprungskäufers wären klar erkennbar. "Ich frage mich wie er dafür geradestehen soll, wenn er so eine große Breite an verschieden Produkten verkauft", sagt Buttler.
Vorsicht: Kein Recht auf Rückgabe!
Wem der Inhalt seines Päckchens nicht gefällt, der hat erstmal nur Verlust gemacht. Ein Rückgaberecht bei Mystery-Boxen gebe es nicht. "Kaufen Sie das 'Secret-Pack' im Automaten, haben Sie rein rechtlich keinen Anspruch auf Rückgabe", heißt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale.