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Stuttgart: Kontaktdaten in Café, Restaurant und Co.: E-Mail muss nicht mehr angegeben werden

Stuttgart

Kontaktdaten in Café, Restaurant und Co.: E-Mail muss nicht mehr angegeben werden

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Christin Klose

    "Die Erhebung und Speicherung der E-Mail-Adresse halten wir für unzulässig", heißt es dazu in einer Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zu einer früheren Verordnung. Die meisten E-Mail-Nutzer hätten keinen öffentlichen Schlüssel für eine Verschlüsselung. "Auch verfügen die Gesundheitsämter und Ortspolizeibehörden - soweit uns bekannt - in aller Regel leider nicht über die Möglichkeit, mit externen E-Mail-Adressen Ende-zu-Ende-verschlüsselt zu kommunizieren."

    Ein Zettel für die Gäste-Regstrierung liegt in einem Restaurant auf einem Tisch.
    Ein Zettel für die Gäste-Regstrierung liegt in einem Restaurant auf einem Tisch. Foto: Carsten Rehder/dpa/Symbolbild

    Stattdessen reiche es, eine Handynummer zu hinterlassen oder auf anderem Weg sicherzustellen, dass zum Beispiel Gesundheitsbehörden im Notfall Kontakt aufnehmen könnten. Die neue Verordnung soll am Donnerstag (6. August) in Kraft treten und noch am Mittwoch veröffentlicht werden.

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