"Die Erhebung und Speicherung der E-Mail-Adresse halten wir für unzulässig", heißt es dazu in einer Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten zu einer früheren Verordnung. Die meisten E-Mail-Nutzer hätten keinen öffentlichen Schlüssel für eine Verschlüsselung. "Auch verfügen die Gesundheitsämter und Ortspolizeibehörden - soweit uns bekannt - in aller Regel leider nicht über die Möglichkeit, mit externen E-Mail-Adressen Ende-zu-Ende-verschlüsselt zu kommunizieren."

Stattdessen reiche es, eine Handynummer zu hinterlassen oder auf anderem Weg sicherzustellen, dass zum Beispiel Gesundheitsbehörden im Notfall Kontakt aufnehmen könnten. Die neue Verordnung soll am Donnerstag (6. August) in Kraft treten und noch am Mittwoch veröffentlicht werden.