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Karlsruhe: Neue Verkehrsverordnung soll für mehr Übersicht sorgen

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Neue Verkehrsverordnung soll für mehr Übersicht sorgen

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    Zukünftig werden Zonen gekennzeichnet, wo Inliner fahren dürfen.
    Zukünftig werden Zonen gekennzeichnet, wo Inliner fahren dürfen. Foto: ps

    Die meisten Autofahrer hatten sich bereits mehr oder weniger mit ihm abgefunden: der berühmte deutsche Schilderwald - das inflationäre Aufstellen von Verkehrshinweisen im öffentlichen Raum, das stellenweise mehr verwirrt als erklärt. In Absprache mit den Ländern hat das Bundesverkehrsministerium die "46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sowie die dazu gehörende Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift" beschlossen, die nun beide in Kraft treten.

    "So viele Verkehrszeichen wie nötig, so wenige wie möglich." Unter diesem Motto steht die neue Maßnahme. Sicherheit soll jedoch das oberste Ziel bleiben. Da es die Länder sind, die Schilder aufstellen, ist es jetzt an ihnen, die bestehenden Zeichen auf Notwendigkeit zu überprüfen. Bisherige Gefahrenzeichen wie etwa "Bewegliche Brücke" oder Viehtrieb" sollen nur noch bei besonderem Bedarf aufgestellt werden.

    Unterm Strich wirklich weniger Schilder?

    Zum bestehenden Schilderkatalog kommen vor allem im Stadtgebiet einige Neuschöpfungen hinzu: "Inliner frei" regelt künftig das Fahren mit Inline-Skates. Außerdem gibt es neue Hinweise auf "Parkbewirtschaftungszonen" sowie auf die Möglichkeit zur Durchfahrt in Sackgassen für Fußgänger und Fahrräder, sofern diese vorhanden ist.

    Ob unterm Strich mehr Schilder gehen als neue kommen, das liegt nun in der Hand der Länder und Kommunen. 6:4 ist das Nettoergebnis von abgeschafften zu neu entstehenden Hinweisen. Insofern ist die Hoffnung auf mehr Licht im Dickicht berechtigt, wenngleich es am Ende auf die Einschätzung der Verkehrsexperten ankommt. Also: Nicht zu früh freuen!

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