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Karlsruhe: Neue Tempolimits für Karlsruhe: Diese Straßen könnten bald 30er-Zonen sein

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Neue Tempolimits für Karlsruhe: Diese Straßen könnten bald 30er-Zonen sein

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    Ein Verkehrsschild begrenzt auf einer Straße den Verkehr auf 30 Kilometer pro Stunde.
    Ein Verkehrsschild begrenzt auf einer Straße den Verkehr auf 30 Kilometer pro Stunde. Foto: Frank Rumpenhorst/Archiv

    Im Blick hat die Stadt unter anderem Tempo 30 für Abschnitte der Durmersheimer- und Eckenerstraße, der Reinhold-Frank-Straße, Kriegsstraße oder Rüppurrer Straße sowie der Ortsdurchfahrten Grünwettersbach, Palmbach, Hohenwettersbach und Stupferich. Ein nächtliches Tempolimit ist für Teile der Karl- und Moltkestraße oder auch Herrenalber Straße im Fokus.

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    "Bei der Ausweisung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurden mögliche Verdrängungseffekte auf das umgebende Straßennetz berücksichtigt", heißt es in der erläuternden Unterlagen der Stadt, "damit es zu keinen Verlagerungsprozessen kommen kann, wurden die Geschwindigkeitsreduzierungen auf die jeweiligen Zeitbereiche angepasst. Somit gelten für einzelne Straßenabschnitte ein ganztägiges Tempolimit und für andere Bereiche nur ein nächtliches Tempolimit für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr, obwohl im Tageszeitraum der Beurteilungspegel von 65 dB(A) überschritten ist."

    Den Planungen liegt der Lärmaktionsplan der Stadt Karlsruhe zugrunde. Er sollte eigentlich erst 2023 fortgeschrieben werden. Ein Verwaltungsgerichtsurteil aus 2018 gibt den Kommunen mehr Spielraum: Aus Lärmschutzgründen können auch dann Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt werden, wenn die Lärmwerte unterhalb der Grenzwerte liegen. 

    Neuer Lärmaktionsplan ab Freitag online

    Die Stadt hat sich dazu entschlossen, diese Optionen schon jetzt zu ergreifen und zu prüfen, für welche Straßenabschnitte nunmehr Geschwindigkeitsreduzierungen vorgeschlagen werden könnten.

    Einwendungen und Anregungen können Bürger, Politik- und Interessensverbände bis zum 27. Oktober einreichen. Ab Freitag, 27. September, wird der Plan unter folgendem Link veröffentlicht: 
    www.karlsruhe.de/b3/natur_und_umwelt/umweltschutz/laerm/laermaktionsplan/lap_rechtsprechung

    Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist und Auswertung wird der Gemeinderat die neuen Tempolimits im Rahmen des Lärmaktionsplans beraten und dazu einen Beschluss fassen.

    ka-news.de-Hintergrund

    Die Stadt soll leiser werden: Das ist Ziel bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP). Grundlage ist eine Richtlinie der Europäischen Union (Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG). Die Umgebungslärmrichtlinie befasst sich mit den Geräuschen des Straßen-, Schienen- und Flugverkehrs, in Ballungsräumen auch der darin liegenden Industriegelände. 2007 wurden landesweit Lärmkarten erstellt, 2012 erfolgte die zweite Stufe der Lärmkartierung mit dem vollen Kartierungsumfang. Die Lärmkarten zeigen die Lärmbelastung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie in Ballungsräumen auch die sonstigen relevanten Lärmquellen wie zum Beispiel Industriegelände. Lärmkarten sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Neue Gestaltungsmöglichkeiten hat hier der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit seinem Urteil aus dem Jahre 2018 eröffnet. Danach können Kommunen aus Lärmschutzgründen Geschwindigkeitsreduzierungen beschließen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshof stärkt zum einen die Bindungswirkung kommunaler Lärmaktionspläne bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Gleichzeitig wurden auch Handlungsoptionen für Maßnahmen unterhalb der bisherigen Lärmwerte von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags aufgezeigt. Voraussetzung hierfür ist ein förmlich beschlossener Lärmaktionsplan.

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