Am 11. Oktober ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Sie bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die auch in Karlsruhe umgesetzt werden sollen.
Besonders im Fokus stehen erweiterte Möglichkeiten zur Einführung von Tempo-30-Zonen, neue Verkehrszeichen für Ladebereiche sowie erleichterte Regelungen für Bewohnerparkzonen. Das gab die Stadt am 10. März in einem Newsletter bekannt.
Mehr Tempo-30-Zonen für mehr Sicherheit
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Möglichkeit, Tempo 30 an weiteren schützenswerten Orten anzuordnen. Neben Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen können nun auch Fußgängerüberwege, Spielplätze, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie stark frequentierte Schulwege von der Regelung profitieren. Zudem wurde die Möglichkeit des sogenannten "Lückenschlusses" erweitert: Zwischen zwei bestehenden Tempo-30-Zonen kann auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern, statt wie bisher 300 Metern, ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden.

Die Stadt Karlsruhe prüft derzeit die Umsetzung dieser neuen Möglichkeiten. Eine erste Maßnahme wird zeitnah im Bereich des Fußgängerüberwegs in der Schwarzwaldstraße auf Höhe der Südseite des Hauptbahnhofs erfolgen, wo künftig Tempo 30 gilt.
Neues Verkehrszeichen für Ladebereiche
Erstmals wurde ein eigenes Verkehrszeichen für Ladezonen eingeführt. Bislang wurden diese mit einem eingeschränkten Halteverbot und dem Zusatzzeichen "Ladezone" gekennzeichnet. Während bestehende Ladezonen weiterhin so markiert bleiben, kann das neue Verkehrszeichen bei der Neuanlage von Ladebereichen genutzt werden.

Bewohnerparkzonen künftig präventiv möglich
Auch die Einrichtung von Bewohnerparkzonen wurde vereinfacht. Während sie bisher nur bei nachgewiesenem erheblichem Parkraummangel eingerichtet werden konnten, ist nun auch eine präventive Ausweisung möglich, wenn sich ein solcher Mangel abzeichnet. Voraussetzung bleibt eine umfassende Parkraumerhebung. Die bisherigen Regeln zur Stellplatzverteilung bleiben bestehen: Tagsüber dürfen maximal 50 Prozent der Parkplätze für Anwohnende reserviert werden, während der Anteil in den Abend- und Nachtstunden auf 75 Prozent erhöht werden kann.

Schrittweise Umsetzung in Karlsruhe
Die StVO-Novelle gibt der Stadt Karlsruhe mehr Spielraum für verkehrslenkende Maßnahmen. In den kommenden Monaten werden die neuen Regelungen geprüft und sukzessive umgesetzt.