Die neue Verordnung geht noch weiter. Sie legt fest, dass die Herausgeber und Auftraggeber der Anzeigenblätter und Flyer im Fall eines Verstoßes gegen die Verordnung das Papier wieder selbst entfernen müssen. Ausschlaggebend für die Änderung der Verordnung sei der erhebliche Reinigungsaufwand, der von der Stadt bisher geleistet werden musste, um die Werbeblättchen von der Straße aufzusammeln.
Karlsruhe