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Stuttgart/Karlsruhe: Neue Kampagne des Landes: Rettungsgasse im Fokus

Stuttgart/Karlsruhe

Neue Kampagne des Landes: Rettungsgasse im Fokus

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: pixabay @ rettungsgassejetztde

    Jetzt ist eine neue Kampagne gestartet, die das Thema Rettungsgasse in den Fokus rückt. "Bei schweren Unfällen auf der Autobahn zählt jede Sekunde! Leider kommen unsere Rettungsdienste, die Polizei, die Feuerwehr oder dringend benötigte Bergungsfahrzeuge häufig nicht schnell genug zur Unfallstelle – und das nur, weil die Rettungsgasse durch rücksichtslose Verkehrsteilnehmer versperrt ist. Deshalb gibt es jetzt die Kampagne 'Rettungsgasse – rettet Leben'", sagt Innenminister des Landes, Thomas Strobl, in einer Presseerklärung.

    Am Donnerstag fiel der Startschuss der Kampagne, eine Gemeinschaftsarbeit des Innenministerium, ADAC Württemberg und des Fahrlehrerverbandes Baden Württemberg. Die Polizei wird auf Autobahnen und zweispurigen Bundesstraßen insgesamt 60 Brückenbanner aufhängen, die zur Bildung einer Rettungsgasse auffordern. Zudem sieht die Kampagne Plakate zum Beispiel an Tank- und Rastanlagen oder Polizeidienststellen, Flyer in Deutsch, Englisch und Französisch sowie ein Video, das in den sozialen Medien wie Facebook oder Twitter veröffentlicht wird. 

    So soll das Plakat der Kampagne "Rettungsgasse - rettet Leben" aussehen. Sie sollen an Tankstellen oder Rasthöfen verteilt werden.
    So soll das Plakat der Kampagne "Rettungsgasse - rettet Leben" aussehen. Sie sollen an Tankstellen oder Rasthöfen verteilt werden. Foto: Ministerium für Inneres BW

    Verstärkte Videoüberwachung

    "Wir machen ernst – die Polizei wird die Bildung der Rettungsgasse künftig ganz gezielt überwachen und Verstöße konsequent ahnden. Hierfür setzt unsere Polizei verstärkt Foto- und Videotechnik an Unfallstellen ein", so der Innenminister weiter.

    Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse sind seit Ende Oktober letzten Jahres mit bis zu 320 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg belegt. Bei einer Behinderung oder Gefährdung der Einsatzfahrzeuge droht gar ein Monat Fahrverbot. 

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