Für Unmut sorgt derzeit ein geplanter Neubau auf Höhe der Kaiserallee 23: In einer Online-Petition ruft ein Anwohner gegen eine Bebauung des Kaisergartens auf. Der Grund: Für einen der "schönsten und ältesten Biergärten in Karlsruhe" soll laut seiner Aussage eine Bauanfrage eingegangen sein. "Ja, es gibt eine Bauvoranfrage zur Bebauung des Kaisergartens", bestätigt auch Gaststättenpächter Danijel Nikolic.
Laut Informationen, die ka-news vorliegen, müssten dem 43 Meter langen, 14 Meter breiten und 15,5 Meter hohen Neubau zahlreiche Bäume sowie der Spielplatz im Innenbereich des Karrees weichen. Fraglich ist auch, wie und wo die Zufahrt zum Gebäude erfolgen soll.
Aus dem Bauordnungsamt der Stadt heißt es auf Anfrage von ka-news: "Zu einer konkreten Bauvoranfrage können wird keine Auskunft geben." Generell werden Betroffene über Bauvoranfragen informiert und können diese im Bauordnungsamt einsehen. Einen qualifizierten Bebauungsplän gäbe es jedoch nicht für den genannten Bereich, informiert das Bauordnungsamt weiter. In einem qualifizierten Bebauungsplan sind Bauvorschriften festgelegt, die Art und Maß von Bauvorhaben auf - sogenannten überbaubauren - Grundstücken regeln. Darf auf dem Kaiserplatz-Grundstück also nicht gebaut werden?
Einwände gegen Bebauung werden separat geprüft
Doch! In diesem Fall greife Paragraph 34 des Baugesetzbuches (BauGB), erklärt eine Mitarbeiterin des Bauordnungsamts. Eine Bebauung ist laut diesem dann zulässig, wenn es sich "nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist".
Ob eine Bauvoranfrage diesen Anforderungen entspricht, darüber entscheidet das Bauordnungsamt zusammen mit dem Stadtplanungsamt. Im Falle der Kaiserallee 23 dienen beispielsweise unteranderem die zwei Querbauten im Innenraum für die Beurteilung der "Eigenart der näheren Umgebung". Die von der Bauanfrage betroffenen Personen werden über Bauvoranfragen in Kenntnis gesetzt und können gegen diesen Einwände bei der Stadt vorbringen. Jeder Einwand werde beim Bauordnungsamt separat geprüft - sollten sie berechtigt sein, so müsse der Antragsteller seine Anfrage entsprechend umplanen oder gar neu stellen, so das Baurordnungsamt.
"Eine Unterschriftensammlung führt nicht zur Ablehnung"
Sind die Einwände nicht berechtigt, so bleibt den Gegnern eines Bauvorhabens als letzte Möglichkeit der Gang vor Gericht. Unterschriftensammlungen wie die Offene Petition haben hingegen keine Aussicht auf Erfolg. "Eine Unterschriftensammlung führt nicht zur Ablehnung eines Bauvorhabens", heißt es vonseiten der Stadt auf diese Frage. Schlussendlich habe jeder Grundstückbesitzer Baurecht, das ihm Angrenzer - ohne berechtigte Gründe - nicht verwehren können.
Fest steht: Sollte eine Bebauung des Innenbereichs in der Kaiserallee erfolgen, so zögen die Bäume den Kürzeren. Seit 1980 gibt es in Karlsruhe zwar eine Baumschutzsatzung, die Bäume mit einem Stammesdurchmesser von 80 Zentimetern außerhalb des Waldgebiets unter Schutz stellt, allerdings käme diese hier nicht zum Zuge. In diesem Falle sei das Baurecht dem Baumschutz übergeordnet, so das Bauordnungsamt. Die Online-Petition gegen die Bebauung des Kaisergartens läuft derweil weiter: Bislang haben sie über 70 Unterstützer unterzeichnet - drei weitere Tage soll sie noch laufen.