Oft würden die Irrtümer aber nicht an der Bosheit der Vermieter, sondern an dem komplizierten Aufstellungsverfahren liegen, so der Mieterbund. Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter schon oft zu einem unangenehmen Erlebnis geworden. Entweder die verlangte Summe für Strom oder Gas hatte astronomische Höhen, oder aber es wurden Dienste abgerechnet, die nicht im Mietvertrag stehen. Was danach folgt ist meist eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Vermieter. "Die Abrechnungen sind oft falsch", sagt Karl Winckelmann vom Mieterverein Karlsruhe. "Das heißt aber nicht, dass hinter jedem falschen Bescheid auch gleich Absicht steckt."
Viele Vermieter könnten die komplexe Art der Abrechnung gar nicht überblicken, meint der Rechtsanwalt: "So passieren dann eben Fehler." Der Mieter müsse diese in der Folge ausbaden. Winckelmann empfiehlt daher allen Mietern eine genaue Prüfung der Abrechnung: "Auf jeden Fall sollten die Heizkosten genau unter die Lupe genommen werden." Darüber hinaus rät der Mietrechtsexperte, genau zu prüfen, ob alle Rechnungsposten auch wirklich im Mietvertrag stehen. "Der Mieter muss nichts bezahlen, was nicht ausdrücklich im Vertrag steht."
Keine hundertprozentige Garantie für richtige Abrechnung
Konkrete Zahlen über falsche Abrechnungen habe er zwar nicht, sagt Gerald Steinig, Geschäftsführer der Haus & Grund Karlsruhe. "Aber dass es manche gebe, die nicht richtig sind, das stimmt schon." Wenn auch nicht so viele wie häufig vermutet. Verantwortlich dafür macht er ebenfalls die komplizierte Nebenkostenaufstellung.
"Wir bieten unseren Mitgliedern daher an, einen Sachbearbeiter von Haus und Grund diese Abrechnungen übernehmen zu lassen", ergänzt Steinig. Eine hundertprozentige Garantie für die Richtigkeit des Bescheides gebe es zwar auch dann nicht, aber es sei oftmals besser, als es alleine zu versuchen.
"Falsche Nebenkostenabrechnungen sind bei uns das größte Feld"
Doch wie kann sich ein Mieter wehren, der Fehler bei seinen Nebenkosten entdeckt hat? "Das ist um einiges schwerer geworden als früher", sagt Winckelmann. Denn anders als früher, dürfe man heute keine Rechnungskopien mehr von seinem Vermieter per Post anfordern. "Jetzt muss der Mieter das persönliche Gespräch mit seinem Vermieter suchen und sich dann die Rechnungen zeigen lassen." Dies sei, so Winckelmann, vollkommen praxisfremd. Am besten sei es, sich einen Rechtsbeistand zu suchen, der einem bei einer eventuellen Berichtigung der Abrechnungen juristisch zur Seite stehe.
Die Zahl der eingegangenen Beschwerden beim Mieterverein Karlsruhe beschränken sich aber nicht nur auf Nebenkostenabrrechnungen. "Auch die Kündigung der Wohnung und anstehende Mieterhöhungen sind ein häufiger juristischer Streitfall", verrät Winckelmann. "Die Abrechnungen sind aber immer noch das größte Feld."